Wenn Sie über Ihre Photovoltaikanlage Strom ins öffentliche oder eigene Netz einspeisen und dadurch Schäden verursachen, hilft die Photovoltaikanlagenversicherung. Auch deshalb ist sie eine sinnvolle Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung.
Allgemeine Informationen zur Photovoltaikanlagenversicherung finden Sie im Infoblatt des Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Hier eine Auswahl der wichtigsten Kriterien des Gruppenvertrags:
Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.
Die Anmeldung zur Photovoltaikversicherung ist nur in Verbindung mit der Gruppen-Wohngebäudeversicherung möglich. Diese umfasst Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel für das Haus, auf dem die Anlage installiert wird.
Für die Ermittlung Ihres Beitrages benötigen Sie keinen Rechner, denn der Beitrag ist von der Leistung Ihrer Photovoltaikanlage abhängig und beträgt
In diesen Beiträgen sind die gesetzliche Versicherungsteuer sowie das Verwaltungsentgelt bereits enthalten.
Beiträge sind gültig seit 01.01.2020
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