Wenn Sie über Ihre Photovoltaikanlage Elektrizität ins öffentliche oder eigene Netz einspeisen und dadurch Schäden verursachen, hilft die Photovoltaikanlagenversicherung. Auch deshalb ist sie eine sinnvolle Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung. Enthalten sind eine Elektronik- einschließlich Ertragsausfallversicherung sowie eine Betreiber-Haftpflichtversicherung. Versichert sind unvorhergesehene Schäden an der Anlage und deren Abhandenkommen sowie Schäden durch die Einspeisung in das Stromnetz.
Allgemeine Informationen zur Photovoltaikanlagenversicherung finden Sie im Infoblatt des Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Hier eine Auswahl einiger Highlights der Gruppenversicherung:
Tipp: Haben Sie eine Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung (Solarthermieanlage), reicht die Absicherung über die Gruppen-Privathaftpflicht- und Wohngebäudeversicherung.
Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.
Die Anmeldung zur Photovoltaikversicherung ist nur in Verbindung mit der Gruppen-Wohngebäudeversicherung möglich. Diese umfasst Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel für das Haus, auf dem die Anlage installiert wird.
Für die Ermittlung Ihres Beitrages benötigen Sie keinen Rechner, denn der Beitrag ist von der Leistung Ihrer Photovoltaikanlage abhängig und beträgt
In diesen Beiträgen sind die gesetzliche Versicherungsteuer sowie das Verwaltungsentgelt bereits enthalten.
Beiträge sind gültig seit 01.01.2020
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