Gruppenversicherungen – guter Versicherungsschutz für Mitglieder

Die BdV Mitgliederservice GmbH (BMS) bietet Ihnen als Mitglied des Bund der Versicherten e. V. (BdV) die Möglichkeit, Ihre Risiken in vielen privaten Lebensbereichen abzusichern. Hiervon profitieren auch Personen, welche die Vorteile Ihrer Mitgliedschaft nutzen können. Dazu zählen beispielsweise Ihr/e Ehe-/Lebenspartner*in sowie Ihre Kinder.  

Ihre Vorteile der Gruppenversicherungen:

  • Optimaler Versicherungsschutz: Die Bedingungen orientieren sich an den Empfehlungen des BdV für eine gute Versicherung (K. o.-Kriterien).
  • Automatische Verbesserungen: Die BMS hat eine starke Verhandlungsposition und vereinbart mit dem Versicherer regelmäßig Verbesserungen, welche für die bestehenden Versicherungen eingeführt werden und damit auch Ihrer Anmeldung zu Gute kommen.
  • Niedrige Versicherungsbeiträge: Der Versicherer zahlt keine Provision an die BMS. Zudem übernimmt die BMS die Verwaltung der Anmeldungen zu den Gruppenversicherungen für den Versicherer. Dafür erhebt die BMS ein geringes Verwaltungsentgelt. Dies ist vergleichsweise günstig. Alle Kostenvorteile geben wir unvermindert an Sie weiter.
  • Verbraucherschutz als Herzensangelegenheit: Es steht allein das Interesse der Gruppenversicherten im Vordergrund.
  • Eigene Schlichtungsstelle: Sind Sie mit der Leistung im Versicherungsfall nicht einverstanden, überprüft die unabhängige BdV-Schlichtungsstelle die Regulierung und kann unter bestimmten Voraussetzungen verbindlich zu Lasten des Versicherers entscheiden.

Der BdV ist eine der bedeutendsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands und setzt sich offensiv für die Rechte der Versicherten ein.

Falls Sie Interesse an unseren Gruppenversicherungen haben und Mitglied werden möchten, klicken Sie bitte auf den Link „Werden Sie BdV-Mitglied".

 

Verbraucherschutz und Versicherungen – kein Widerspruch!

 

 

 

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Aktuell

Wohngebäudeversicherung

Sturmschäden in der Gruppenversicherung

Wenn Ihr Haus über die Gruppenversicherung gegen Sturm versichert ist, möchten wir Ihnen aufgrund der aktuellen Wetterlage einige Hinweise geben:

Neben direkten Schäden am Gebäude sind auch Aufräumkosten mitversichert, die aufgrund umgestürzter Bäume entstehen. Außerdem besteht Versicherungsschutz für Aufräumkosten so schwer beschädigter Bäume, dass sie aufgrund behördlicher Anordnung vom Versicherungsgrundstück entfernt werden müssen - Voraussetzung hier ist, dass die Bäume nicht schon vor dem Versicherungsfall abgestorben waren.

Die ausführlichen Bedingungen finden Sie hier.

Wohngebäudeversicherung

Wohngebäude-Faktoren ab 1. Januar

Wie jedes Jahr gibt es auch zum 01.01.2024 neue Faktoren in der Wohngebäudeversicherung. Diese dienen dazu, dass im Schadenfall eine Entschädigung zum Neuwert stattfinden kann. Der Neuwert- oder Beitragsfaktor gibt die aktuellen Lohn- und Materialpreise wieder. Als Grundlage dienen der vom Statistischen Bundesamt im Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude (80 %) sowie der Tariflohnindex für das Baugewerbe (20 %).

Der Bauwert- oder Baukostenfaktor entspricht dem Baupreisindex für Wohngebäude und ermöglicht es, den Neubauwert der versicherten Immobilie zu ermitteln. Hierfür wird der Wert 1914 mit dem Faktor multipliziert.

Die neuen Faktoren für 2024: Beitragsfaktor / Baukostenfaktor = 25,87 / 19,687

Wohngebäudeversicherung

Absicherung gegen Elementarschäden

Schon gewusst? Über unsere Gruppenversicherungen können Sie Ihr Wohngebäude und Ihren Hausrat auch gegen Elementarschäden absichern. Denn Starkregen kann z.B. dazu führen, dass sich Oberflächenwasser auf Ihrem Grund und Boden ansammelt und in Ihr Gebäude eindringt. Auch die Gefahren Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Vulkanausbruch sind in diesem Zusatzschutz versichert. Hauseigentümer*innen sind gut beraten, eine solche Versicherung abzuschließen. Mehr dazu hier und hier.

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