Es muss nicht immer Einbruch sein. Mancher Hausrat wird auch Opfer von Überschwemmungen oder Erdrutschen. Solche Naturkatastrophen werden nicht von einer normalen Hausratversicheurng abgedeckt. Dafür gibt es die Elementarschadenversicherung.
Allgemeine Informationen zur Elementarschaden Hausratversicherung finden Sie im Infoblatt des Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Hier eine Auswahl der wichtigsten Kriterien des Gruppenvertrags:
Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.
Der Beitragsrechner prüft die Erdbebenzone (E1 - E3) und berechnet dann den Beitrag für die ZÜRS-Zone 1. Die ZÜRS-Zone 2 ist gegen erhöhten Beitrag versicherbar (siehe Anmeldeformular). Objekte in E3 und / oder ZÜRS 3 oder ZÜRS 4 sind nicht versicherbar.
Die Elementarschadenversicherung kann nur in Verbindung mit der Gruppen-Hausratversicherung vereinbart werden. Bitte nutzen Sie daher diesen Beitragsrechner.
Beiträge sind gültig seit 01.01.2020
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