Es muss nicht immer ein Einbruchdiebstahl oder Leitungswasserschaden sein. Mancher Hausrat wird auch Opfer von Überschwemmungen beispielsweise nach Starkregen oder Schneedruck. Solche und weitere Naturkatastrophen werden nicht von einer Hausratversicherung abgedeckt. Dafür gibt es als Erweiterung die Elementarschadenversicherung.
Allgemeine Informationen zur Elementarschadenversicherung finden Sie im Infoblatt des Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Hier eine Auswahl einiger Highlights der Gruppenversicherung:
Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.
Der Beitragsrechner prüft die Erdbebenzone (E1 - E3) und berechnet dann den Beitrag für die ZÜRS-Zone 1. Die ZÜRS-Zone 2 ist gegen erhöhten Beitrag versicherbar (siehe Anmeldeformular). Objekte in E3 und / oder ZÜRS 3 oder ZÜRS 4 sind nicht versicherbar.
Die Elementarschadenversicherung kann nur in Verbindung mit der Gruppen-Hausratversicherung vereinbart werden. Bitte nutzen Sie daher diesen Beitragsrechner.
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