Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die BMS und die Gruppenversicherungen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Basis für den Wiederaufbauwert Ihres Hauses ist der "Versicherunsgwert 1914". Das heißt: Der Wert des Hauses wurde zurückgerechnet auf das Jahr 1914 (das letzte Jahr, in dem die Baupreise stabil waren).
Für das Jahr 2023 gelten folgende Faktoren, mit denen wir rechnen. In den Klammern finden Sie die Werte des Vorjahres 2022:
Ein Beispiel: Sie haben 2007 ein Haus gebaut. Nach Fertigstellung hat es ohne Grundstück 200.000 Euro gekostet. Um den Wert von 1914 zu ermitteln, teilen Sie die Summe durch den Baukostenindex, der für dieses Baujahr bei 10,69 gelegen hat. Damit kommen Sie auf den Versicherungswert 1914 von rund 18.700 Mark (!).
Bei solchen Baumaßnahmen stellen Sie sich die Frage, ob diese Maßnahmen nur werterhaltend oder auch wertsteigernd sind.
Werterhaltend bedeutet sinngemäß, etwas Altes gegen etwas Neues gleicher Art zu ersetzen, z. B. eine alte Haustür gegen eine neue. Wertsteigernd heißt dagegen, die Schaffung von etwas Neuem, z. B. dem Anbau weiterer Zimmer oder etwas Altes gegen etwas Neues in höherwertiger Art zu ersetzen.
Haben Sie wertsteigernde Maßnahmen vorgenommen, melden Sie uns dies bitte umgehend, da diese Veränderungen in Ihrer Versicherungssumme berücksichtigt werden müssen. Ohne Ihren Hinweis bleibt die Versicherungssumme unverändert. Das kann im Schadenfall zu einer Unterversicherung führen. Die Folge wäre, dass Sie einen Schaden nur anteilig ersetzt bekämen.
Der Grund liegt in den Annahmekriterien des Versicherers, die Ihr Gebäude nicht erfüllt.
Wenn das Baujahr vor 1980 liegt, ist eine vollständige Sanierung durch bestimmte Gewerke notwendig, um in die Gruppenversicherung aufgenommen zu werden.
Die Feuer-Rohbauversicherung, die den Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion versichert, können Sie beitragsfrei vereinbaren. Sie wird der Wohngebäudeversicherung praktisch „vorgeschaltet“ und gilt für längstens 24 Monate. Ab dem Termin das Hausbezugs gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der beitragspflichtigen Wohngebäudeversicherung. Melden Sie daher unbedingt den Bezugstermin, wenn er absehbar ist.
Steht ein bereits versichertes Gebäude leer, müssen Sie dies unverzüglich schriftlich mitteilen. Denn es handelt sich um eine meldepflichtige Gefahrerhöhung. Die Fortführung der Anmeldung wird im Einzelfall geprüft.
Photovoltaik- und Solaranlagen sind mitversichert und müssen wertmäßig in der Versicherungssumme enthalten sein, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Tipp: Um umfangreichen Versicherungsschutz zu erhalten, empfehlen wir Ihnen die separate Gruppenversicherung für Photovoltaikanlagen.
Grundstücksbestandteile können mitversichert werden, sie müssen dazu nur auf der Anmeldung aufgeführt werden und in der Summe enthalten sein.
Drei Dinge: Sie müssen den Verkauf mitteilen, die Gebäudenutzung angeben und den Käufer bzw. die Käuferin nennen.
Wenn das Glas des Gebäudes durch eine der versicherten Gefahren, z. B. Feuer oder Sturm, beschädigt oder zerstört wird, ist dies über die Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Wenn das Glas allerdings durch eine andere Gefahr (z. B. den durch die Scheibe fliegenden Fußball) beschädigt oder zerstört wird, ist dies nicht versichert. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich für einen zusätzlichen Beitrag auch gegen diese Art von Schäden zu versichern. Versichert sind dann z. B. Schäden an montierten Glasscheiben von Fenstern, Türen, Wintergärten und Lichtkuppeln. Der Beitrag ist abhängig von der Versicherungssumme (Wert 1914) des Hauses.
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