Häufige Fragen

Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die BMS und die Gruppenversicherungen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

 
SIE FRAGEN, WIR ANTWORTEN.

Wohngebäude

Warum wird meine Versicherungssumme in Mark angegeben? Meine Versicherungssumme ist viel zu niedrig. Wie lauten die diesjährigen Faktoren?

Basis für den Wiederaufbauwert Ihres Hauses ist der "Versicherunsgwert 1914". Das heißt: Der Wert des Hauses wurde zurückgerechnet auf das Jahr 1914 (das letzte Jahr, in dem die Baupreise stabil waren). 

Für das Jahr 2024 gelten folgende Faktoren, mit denen wir rechnen. In den Klammern finden Sie die Werte des Vorjahres 2023:

  • Gleitender Neuwertfaktor: 25,87  (24,06)
  • Baukostenindex: 21,345 (19,614 )

Ein Beispiel: Sie haben 2007 ein Haus gebaut. Nach Fertigstellung hat es ohne Grundstück 200.000 Euro gekostet. Um den Wert von 1914 zu ermitteln, teilen Sie die Summe durch den Baukostenindex, der für dieses Baujahr bei 10,69 gelegen hat. Damit kommen Sie auf den Versicherungswert 1914 von rund 18.700 Mark (!).

 

Ich habe angebaut / renoviert. Wie passe ich meine Versicherungssumme an?

Bei solchen Baumaßnahmen stellen Sie sich die Frage, ob diese Maßnahmen nur werterhaltend oder auch wertsteigernd sind.
Werterhaltend bedeutet sinngemäß, etwas Altes gegen etwas Neues gleicher Art zu ersetzen, z. B. eine alte Haustür gegen eine neue. Wertsteigernd heißt dagegen, die Schaffung von etwas Neuem, z. B. dem Anbau weiterer Zimmer oder etwas Altes gegen etwas Neues in höherwertiger Art zu ersetzen.
Haben Sie wertsteigernde Maßnahmen vorgenommen, melden Sie uns dies bitte umgehend, da diese Veränderungen in Ihrer Versicherungssumme berücksichtigt werden müssen. Ohne Ihren Hinweis bleibt die Versicherungssumme unverändert. Das kann im Schadenfall zu einer Unterversicherung führen. Die Folge wäre, dass Sie einen Schaden nur anteilig ersetzt bekämen.

Mein Gebäude ist etwas älter und laut Ihrer Aussage über die Gruppenversicherung nicht versicherbar. Was sind die Gründe dafür und was kann ich tun, um dies zu ändern?

Der Grund liegt in den Annahmekriterien des Versicherers, die Ihr Gebäude nicht erfüllt.

Wenn das Baujahr vor 1980 liegt, ist eine vollständige Sanierung durch bestimmte Gewerke notwendig, um in die Gruppenversicherung aufgenommen zu werden.

 

Ich will ein Haus bauen, bekomme ich bei Ihnen eine Feuer-Rohbauversicherung?

Die Feuer-Rohbauversicherung, die den Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion versichert, können Sie beitragsfrei vereinbaren. Sie wird der Wohngebäudeversicherung praktisch „vorgeschaltet“ und gilt für längstens 24 Monate. Ab dem Termin das Hausbezugs gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der beitragspflichtigen Wohngebäudeversicherung. Melden Sie daher unbedingt den Bezugstermin, wenn er absehbar ist.

Muss ich mich melden, wenn das Haus leer steht / unbenutzt ist?

Steht ein bereits versichertes Gebäude leer, müssen Sie dies unverzüglich schriftlich mitteilen. Denn es handelt sich um eine meldepflichtige Gefahrerhöhung. Die Fortführung der Anmeldung wird im Einzelfall geprüft.

 

Ist meine Photovoltaikanlage mitversichert?

Photovoltaik- und Solaranlagen sind mitversichert und müssen wertmäßig in der Versicherungssumme enthalten sein, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Tipp: Um umfangreichen Versicherungsschutz zu erhalten, empfehlen wir Ihnen die separate Gruppenversicherung für Photovoltaikanlagen.

Was ist sonst noch mitversichert? (Garage, Carport, Schuppen, Pool im Garten, Zäune…)

Grundstücksbestandteile können mitversichert werden, sie müssen dazu nur auf der Anmeldung aufgeführt werden und in der Summe enthalten sein.

 

Ich will mein Haus verkaufen, was ist zu beachten?

Drei Dinge: Sie müssen den Verkauf mitteilen, die Gebäudenutzung angeben und den Käufer bzw. die Käuferin nennen.

Was ist bei Glasbruchschäden versichert?

Wenn das Glas des Gebäudes durch eine der versicherten Gefahren, z. B. Feuer oder Sturm, beschädigt oder zerstört wird, ist dies über die Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Wenn das Glas allerdings durch eine andere Gefahr (z. B. den durch die Scheibe fliegenden Fußball) beschädigt oder zerstört wird, ist dies nicht versichert. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich für einen zusätzlichen Beitrag auch gegen diese Art von Schäden zu versichern. Versichert sind dann z. B. Schäden an montierten Glasscheiben von Fenstern, Türen, Wintergärten und Lichtkuppeln. Der Beitrag ist abhängig von der Versicherungssumme (Wert 1914) des Hauses.

Wohngebäude Elementarschaden

Der BdV setzt sich für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung für jedermann ein. Warum kann ich mein Objekt bei Ihnen nicht gegen Elementarschäden versichern?

Leider ist eine solche Versicherung als Pflichtversicherung noch nicht eingeführt, daher gelten weiterhin die Annahmerichtlinien des Versicherers, nach denen auch wir uns richten müssen. 

Wohngebäude Photovoltaikanlagen

Kann ich die verschiedenen versicherten Gefahren in der Photovoltaikanlagenversicherung voneinander trennen? Ich benötige nicht den gesamten Schutz.

Nein, das ist leider nicht möglich.

Wie kann durch das Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz meinerseits ein Schaden entstehen? Warum ist eine Betreiber-Haftpflichtversicherung unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll?

Es könnte z. B. eine Überspannung entstehen, die Stromausfälle verursacht und für die Sie haften müssten.

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