Häufige Fragen

Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die BMS und die Gruppenversicherungen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

 
SIE FRAGEN, WIR ANTWORTEN.

Hausrat

Ich bin umgezogen. Was geschieht mit meiner Hausratversicherung?

Ihre Hausratversicherung zieht innerhalb Deutschlands einfach mit um, wenn Sie Ihren Umzug entsprechend bei uns melden.

Der BdV rät von einer Glasversicherung ab. Warum wird über diese Gruppenversicherung dieses Risiko mit angeboten?

Die Glasbruchversicherung kann erst seit einigen Jahren vereinbart werden. Sie wurde und wird häufig von den Mitgliedern des BdV nachgefragt. Der Einführung – und damit dem Wunsch der Mitglieder des BdV – sind viele Jahre kontroverser Diskussionen mit dem BdV vorangegangen. Hierbei ging es insbesondere darum, wie dem Wunsch der Mitglieder aber auch der Empfehlung des BdV Rechnung getragen werden kann.

Es ist richtig, dass der BdV die Glasbruchversicherung kritisch betrachtet. Letztlich sagt er aber auch, dass in bestimmten Fällen (z. B. bei großen oder teuren Glasscheiben) ein Abschluss sinnvoll sein kann.

Wir geben daher regelmäßig Hilfestellung, indem wir gemeinsam mit dem BdV-Mitglied seinen Wunsch auf Abschluss der Glasbruchversicherung und seine persönliche Situation besprechen. Hierzu gehört es selbstverständlich, die Empfehlung des BdV mit anzusprechen. Entscheidend für oder gegen den Abschluss ist aber immer, wie das BdV-Mitglied sein Risiko und auch das selbst zu tragende finanzielle Risiko bewertet.

Wie beweise ich dem Versicherer im Schadenfall (z. B. nach einem Einbruchdiebstahl), dass ich den angegebenen Hausrat auch besessen habe? Soll ich Fotos machen?

Für den Schadenfall empfehlen wir zur Beweissicherung Belege, Rechnungen, Quittungen – insbesondere über wertvolle Gegenstände – getrennt vom Hausrat aufzubewahren. Außerdem sehr nützlich: ein Videofilm oder viele Fotos der Wohnung mit Nahaufnahmen aller Wertgegenstände. Der Einbruch(diebstahl) und auch der einfache Diebstahl von Fahrrädern müssen zusätzlich unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Sie stehen grundsätzlich als Geschädigter in der Beweispflicht. Sie sollten daher auf jeden Fall über entsprechende Anschaffungsbelege/Nachweise Ihrer Fahrräder verfügen. Auch ein Foto und/oder Fahrradpass wären sehr hilfreich.

Ist mein Fahrrad gegen Diebstahl abgesichert? Welche Sicherheitsmaßnahmen muss ich vornehmen?

Über die Hausratversicherung ist das Fahrrad grundsätzlich gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm (einschließlich Hagel) versichert. Sollten Fahrräder bei einem Einbruchdiebstahl aus einem allein genutzten geschlossenen Raum entwendet werden, sind sie ebenfalls bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert. Sie werden zum Neuwert ersetzt. Wird das Fahrrad außerhalb gestohlen, z. B. beim Einkauf, vor dem Schwimmbad oder der Schule, besteht Versicherungsschutz bis 10.000 Euro beitragsfrei. Wünschen Sie eine höhere Leistung, können Sie die Fahrraddiebstahlversicherung gegen einen zusätzlichen Beitrag vereinbaren. Sollten Sie sich hierzu entscheiden, wird wie beantragt 1 % bis zu 10 % der Versicherungssumme (jedoch maximal 20.000 Euro) erstattet. Voraussetzung: Das Fahrrad war zur Zeit des Diebstahls nachweislich durch ein Schloss gesichert bzw. es befand sich zur Zeit des Diebstahls in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum. Unter bestimmten Voraussetzungen können ebenfalls mitversichert werden: E-Bikes, Pedelecs, und E-Scooter.

Sind Beitragsnachlässe nach dem Einbau einer Alarmanlage möglich? Gibt es Zuschüsse für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, wie besonders einbruchhemmende Fenster?

Leider nein, in beiden Fällen.

Was geschieht, wenn ich die behördliche Vorgabe missachte, Rauchmelder einzubauen?

Dies hat keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, mitversichert?

Kerzen unbeaufsichtigt brennen lassen, Fenster im Erdgeschoss bei Abwesenheit nicht schließen oder Spülmaschinen beim Verlassen des Hauses nicht abschalten - ein Schaden ist schnell passiert. Der Gruppenversicherungspartner verzichtet in diesem Fall auf eine Leistungskürzung.

In welcher Höhe sind meine Wertsachen versichert?

Wertsachen sind bis zu 40 % der Versicherungssumme mitversichert. Außerhalb von Wertschutzschränken ist Bargeld bis zu 2.500 Euro; Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere bis zu 10.000 Euro; und Schmuck, Edelsteine, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold und Platin bis zu 30.000 Euro mitversichert.

 

Besteht eine Außenversicherung und was bedeutet dies genau?

Die Außenversicherung kommt für Schäden auf, die außerhalb Ihrer Wohnung auftreten. Z. B., wenn Ihre Sachen aus dem Spind im Sportverein gestohlen werden. Die Außenversicherung gilt für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Die Entschädigung ist auf 40 % der Versicherungssumme, maximal 30.000 Euro begrenzt.

 

Hausrat Elementarschaden

Mein Wohngebäude ist bereits gegen Elementarschäden abgesichert. Benötige ich einen separaten Versicherungsschutz für meinen Hausrat?

Ja, über Wohngebäude-Zusatzversicherungen sind nur Schäden am Gebäude selbst versichert, nicht jedoch dessen Inhalt.

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