Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die BMS und die Gruppenverträge. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Ja, wenn sie nicht länger als 3 Monate ausgeliehen sind. Begrenzt auf 5.000 Euro.
Kleintiere wie Katzen, Vögel, Bienen oder Brieftauben sind mitversichert. Hunde und Pferde können über einen separaten Gruppenvertrag versichert werden.
Schäden durch die Nutzung von Pedelecs oder E-Bikes ohne Versicherungs- und Führerscheinpflicht sind mitversichert.
Ja, und zwar bis zu einer Summe von 2 Mio. Euro. Allerdings sind einige Schäden, wie z. B. Glasschäden, ausgeschlossen.
Für das selbst bewohnte Ein- oder Zweifamilienhaus besteht dieser Versicherungsschutz. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig.
Mitversichert sind unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Volljährige Kinder sind jedoch nur mitversichert, solange sie noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Aber auch dann endet der Versicherungsschutz spätestens mit dem Beginn des 27. Lebensjahres. Sollte eine Erstausbildung jedoch über das 27. Lebensjahr hinausgehen, so besteht für deren Dauer – unabhängig vom Lebensalter – ebenfalls Versicherungsschutz.
Ehepartner*innen sind automatisch mitversichert, lediglich der Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft (im gleichen Haushalt lebend) muss namentlich in den Vertrag aufgenommen werden.
Ja. Falls der Verursacher keine Privathaftpflichtversicherung hat und einen Schaden nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen kann, sorgt eine Forderungsausfalldeckung unter bestimmten Voraussetzungen dafür, dass Sie Ihr Geld dennoch bekommen.
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