Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die BMS und die Gruppenverträge. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Ja. Die Reitbeteiligung muss jedoch namentlich in den Vertrag aufgenommen werden.
Sofern es sich nicht um Rennveranstaltungen handelt, ja.
Eine gewerbliche Nutzung ist nicht über den Gruppenvertrag abgedeckt.
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