Um einen Schaden zu melden - also die Kostendeckungszusage einzuholen -, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Reichen Sie der BdV Mitgliederservice GmbH zusammen mit der Bitte um Kostendeckungszusage alle notwendigen Informationen und Unterlagen sowie den bisher geführten Schriftwechsel ein. Wir leiten den Vorgang dann an den zuständigen Gruppenversicherungspartner, die MVK Versicherung, und an dessen Schadenabwicklungsunternehmen, die Badische Rechtsschutzversicherung AG, weiter.
Dieses nimmt die Deckungsprüfung vor und bei Vorliegen eines versicherten Schadenereignisses wird die Kostendeckungszusage entweder an Sie oder den Anwalt Ihrer Wahl gesendet.
Das Schadenabwicklungsunternehmen prüft auch, ob in einem Rechtsschutzfall aufgrund der gegebenen Rechts- und Sachlage Erfolgsaussichten bestehen und teilt Ihnen dies mit.
Unter der Telefonnummer 0721-98198555 können Sie in der Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr eine telefonische Rechtsberatung erhalten. Dies ist bis zu 5x im Jahr möglich. Die von Ihnen vereinbarte Selbstbeteiligung fällt bei den Telefonaten nicht an.
Damit Ihnen die Fachanwälte helfen können, legitimieren Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer ab dem Buchstaben "R". Sie erhalten jedoch nur Auskünfte zu Themen, die nicht über die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Es werden also zum Beispiel keine Fragen rund um die Planung und Errichtung eines Gebäudes oder Vorsatztaten beantwortet.
Wenn Sie diese Seite aufrufen, ist die über den Gruppenvertrag versicherte Person verstorben. Wir möchten Ihnen daher unser herzliches Beileid aussprechen.
Bitte wenden Sie sich direkt an die HUK-COBURG, um den Versicherungsfall zu melden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.