Häufig gestellte Fragen - FAQ Wohngebäude Elementar
- Ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung sinnvoll?
- Kann man eine Elementarschadenversicherung selbständig abschließen?
- Kann man den Versicherungsschutz zur Elementarschadenversicherung erlangen, wenn man in einem gefährdeten Gebiet wohnt?
- Gegen welche Gefahren bietet die Elementarschadenversicherung Versicherungsschutz?
- Wie wird die Gefahr Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks definiert?
- Wie wird die Gefahr Erdbeben definiert?
- Wie wird die Gefahr Erdsenkung definiert?
- Wie wird die Gefahr Erdrutsch definiert?
- Wie wird die Gefahr Schneedruck definiert?
- Wie wird die Gefahr Lawinen definiert?
- Wie wird die Gefahr Vulkanausbruch definiert?
- Was muss bei Eintritt eines Schadens beachtet werden?
- Wann kann eine Abmeldung vom Rahmenvertrag erfolgen?
- Wie werden allgemeine Änderungen zum Rahmenvertrag mitgeteilt?
Ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung sinnvoll?
In der letzten Zeit sind einige Hausbesitzer auch in bisher ruhigen Regionen beispielsweise vom Hochwasser überrascht worden. Daher sollte jeder Wohngebäudebesitzer versuchen, diesen Versicherungsschutz zu erhalten. Stellen Sie sich dabei eine grundlegende Frage: "Ist es bei der Lage meines Hauses wahrscheinlich, dass durch eine der Elementargefahren ein Schaden eintreten kann?"
zum Seitenanfang
Kann man eine Elementarschadenversicherung selbständig abschließen?
Die Elementarschadenversicherung kann nur im Zusammenhang mit einer neu beantragten oder einer bereits bestehenden Wohngebäudeversicherung angemeldet werden.
zum Seitenanfang
Kann man den Versicherungsschutz zur Elementarschadenversicherung erlangen, wenn man in einem gefährdeten Gebiet wohnt?
Grundsätzlich stellt sich der Erhalt der Elementarschadenversicherung problematisch dar: Interessenten ohne Bedarf werden diesen zusätzlichen Schutz ohne Probleme und diejenigen mit Bedarf ihn gar nicht oder nur sehr schwer erhalten können. Orientierung gibt hier die Einteilung der Postleitzahlen in die verschiedenen Risikobereiche. In jedem Fall erfolgt aber eine Einzelprüfung.
zum Seitenanfang
Gegen welche Gefahren bietet die Elementarschadenversicherung Versicherungsschutz?
Die (erweiterte) Elementarschadenversicherung deckt zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung Schäden ab, die durch die Gefahren Überschwemmung (nicht Sturmflut oder Rückstau!), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch entstehen.
zum Seitenanfang
Wie wird die Gefahr Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks definiert?
Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das versicherte Gebäude liegt. Die Überflutung kann durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern und durch Witterungsniederschläge entstehen.
zum Seitenanfang
Wie wird die Gefahr Erdbeben definiert?
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
zum Seitenanfang
Wie wird die Gefahr Erdsenkung definiert?
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.
zum Seitenanfang
Wie wird die Gefahr Erdrutsch definiert?
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.
zum Seitenanfang
Wie wird die Gefahr Schneedruck definiert?
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
zum Seitenanfang
Wie wird die Gefahr Lawinen definiert?
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
zum Seitenanfang
Wie wird die Gefahr Vulkanausbruch definiert?
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
zum Seitenanfang
Was muss bei Eintritt eines Schadens beachtet werden?
Einen Unwetterschaden melden Sie sofort und veranlassen alles Notwendige zur Schadenminderung und weiteren Schadenabwendung. Zur Dokumentation sollten Sie Fotos machen.
zum Seitenanfang
Wann kann eine Abmeldung vom Rahmenvertrag erfolgen?
Abmeldungen durch das Mitglied sind halbjährlich bis zu zwei Wochen vor jeder Hauptfälligkeit zum Januar oder Juli möglich. Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn keine Abmeldung erfolgt. Soweit der Versicherer zur Wohngebäudeversicherung eine oder mehrere Sicherungsbestätigungen abgegeben hat, setzt eine Abmeldung vom Rahmen-Wohngebäudeversicherungsvertrag voraus, dass die Freigabe des Sicherungsgläubigers mindestens einen Monat vor Ablauf schriftlich beim Versicherer vorliegt.
zum Seitenanfang
Wie werden allgemeine Änderungen zum Rahmenvertrag mitgeteilt?
Bei Veränderungen in den Rahmenverträgen erhalten die Gruppenversicherten Nachricht – bei positiven Veränderungen durch die Beilage der BdV Mitgliederservice GmbH zur BdV-INFO, bei nachteiligen Veränderungen durch individuelle Mitteilungen.
zum Seitenanfang
