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Elementarschadenversicherung Wohngebäude - Allgemein Wichtiges

Die Elementarschadenversicherung reguliert Schäden, die durch Überschwemmung oder Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch entstehen. Nicht enthalten sind Schäden, die durch Sturmflut oder Rückstau auftreten. Wer in gefährdeten Gebieten wohnt, muss damit rechnen, dass die Gesellschaften ihm eine Elementarschadenversicherung nicht ohne Weiteres anbieten.

 

 

Haben Sie Fragen?

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Heidemarie Hesebeck

Wenn Sie Fragen zu diesem Rahmenvertrag haben, bin ich Ihr Ansprechpartner und helfe Ihnen gern weiter.

Schicken Sie mir unter Angabe Ihrer Mitglieds- nummer einfach eine E-Mail.

AKTUELL

Die BdV Mitgliederservice GmbH stellt ein!

Wir suchen zum 1. April 2012 einen neuen Kollegen/eine neue Kollegin, der/die uns in Vollzeit in der Verwaltung der Rahmenverträge unterstützt.

Wenn Sie ein Herz für den Verbraucherschutz haben und Freude am Umgang mit Kunden haben, dann schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 28. Februar 2012 per E-Mail oder auf dem Postweg an Anja Hardekopf.

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Fr            9 bis 13 Uhr

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