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Wohngebäudeversicherung – Allgemein Wichtiges

Eigentümer eines Hauses brauchen eine Wohngebäudeversicherung. Sie kann als "gleitende Neuwertversicherung" gegen die Risiken Feuer (F)-, Leitungswasser (LW)- sowie Sturm (ST)- und Hagelschäden (H) gezielt abgeschlossen werden. Falls die Immobilie nicht aus eigenen Mitteln bar bezahlt sondern beispielsweise über eine Bank finanziert wird, wird der Versicherungsschutz sogar von dem finanzierenden Institut gefordert.

Hinter dem Risiko Feuer verbergen sich Schäden durch Brand (daher auch der Begriff "Brandversicherung"), Blitzschlag, Explosion oder Implosion. Bei dem Risiko Leitungswasser sind neben den Schäden durch Wasser (beispielsweise eine wegen eines Rohrbruchs durchfeuchtete Wand, die getrocknet werden muss) auch Frost- und sonstige Bruchschäden an den Leitungsrohren versichert. Auch Schäden am Haus, die durch Sturm, der ab einer Windstärke von 8 gegeben ist, entstanden sind, werden genau wie Hagelschäden ersetzt.

Beim Versicherungsschutz kann zwischen den Kombinationen 1) LW (alleine), 2) LW+ST+H und 3) F+LW+ST+H gewählt werden. Feuer (F) kann über den Rahmenvertrag nicht allein versichert werden.

Feuer-Rohbauversicherung

Sie wollen demnächst mit dem Bau eines Hauses beginnen? Dann sollten Sie sich vor Baubeginn auch Gedanken über den zukünftigen Versicherungsschutz machen. Die Feuer-Rohbauversicherung kann über den Rahmenvertrag für bis zu 24 Monate beitragsfrei vereinbart werden und ist sozusagen der Wohngebäudeversicherung „vorgeschaltet“. Versichert ist das im Neubau begriffene Gebäude sowie die sich auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Dieser Versicherungsschutz gilt bis zur Bezugsfertigkeit – weshalb Sie unbedingt den Einzugstermin melden sollten, sobald dieser absehbar ist.

 

 

Haben Sie Fragen?

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Heidemarie Hesebeck

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