Abmeldung/Kündigung – Ende des Versicherungsschutzes
Abmeldungen durch das Mitglied sind halbjährlich bis zu zwei Wochen vor jeder Hauptfälligkeit zum 30. Juni oder 31. Dezember möglich. Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn keine Abmeldung erfolgt. Eine Abmeldung zum Rahmenvertrag durch die BdV Mitgliederservice GmbH erfolgt mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember eines jeden Jahres (kürzere Abmeldefristen können nach einer Schadenregulierung oder Gefahrerhöhung angewendet werden).
Wenn das Mitglied seine BdV-Mitgliedschaft kündigt, laufen die Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen bei dem Versicherungsunternehmen weiter. Anmeldungen zum Kfz-Rahmenvertrag können im Direktgeschäft bei der VHV zu deren Konditionen fortgeführt werden. Bei den anderen Rahmenverträgen erlischt mit dem Ende der BdV-Mitgliedschaft der Versicherungsschutz.
Soweit der Versicherer zur Wohngebäudeversicherung eine oder mehrere Sicherungsbestätigungen abgegeben hat, setzt eine Abmeldung vom Rahmen-Wohngebäudeversicherungsvertrag voraus, dass die Freigabe des Sicherungsgläubigers mindestens einen Monat vor Ablauf schriftlich beim Versicherer vorliegt.
