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Abmeldung/Kündigung – Ende des Versicherungsschutzes

Abmeldungen durch das Mitglied sind halbjährlich bis zu zwei Wochen vor jeder Hauptfälligkeit zum 30. Juni oder  31. Dezember möglich. Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn keine Abmeldung erfolgt. Eine Abmeldung zum Rahmenvertrag durch die BdV Mitgliederservice GmbH erfolgt mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember eines jeden Jahres (kürzere Abmeldefristen können nach einer Schadenregulierung oder Gefahrerhöhung angewendet werden).

Wenn das Mitglied seine BdV-Mitgliedschaft kündigt, laufen die Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen bei dem Versicherungsunternehmen weiter. Anmeldungen zum Kfz-Rahmenvertrag können im Direktgeschäft bei der VHV zu deren Konditionen fortgeführt werden. Bei den anderen Rahmenverträgen erlischt mit dem Ende der BdV-Mitgliedschaft der Versicherungsschutz.

Soweit der Versicherer zur Wohngebäudeversicherung eine oder mehrere Sicherungsbestätigungen abgegeben hat, setzt eine Abmeldung vom Rahmen-Wohngebäudeversicherungsvertrag voraus, dass die Freigabe des Sicherungsgläubigers mindestens einen Monat vor Ablauf schriftlich beim Versicherer vorliegt.

 

AKTUELL

Die BdV Mitgliederservice GmbH stellt ein!

Wir suchen zum 1. April 2012 einen neuen Kollegen/eine neue Kollegin, der/die uns in Vollzeit in der Verwaltung der Rahmenverträge unterstützt.

Wenn Sie ein Herz für den Verbraucherschutz haben und Freude am Umgang mit Kunden haben, dann schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 28. Februar 2012 per E-Mail oder auf dem Postweg an Anja Hardekopf.

Service-Hotline

04193 - 754 897


Mo - Do   9 bis 18 Uhr
Fr            9 bis 13 Uhr

(Bitte Mitgliedsnummer bereithalten)