Versicherungsfall/Beschwerde
Versicherungsfälle sind der BdV Mitgliederservice GmbH (Tel. 04193-754 897, Fax 04193-754 898 oder per E-Mail info@bdv-service.de) oder dem Versicherungsunternehmen sofort zu melden.
Beschwerden können an die BdV Mitgliederservice GmbH oder direkt an das Versicherungsunternehmen gerichtet werden. Der BdV kann als “Ombudsmann” bei Leistungsfällen beratend in die Leistungsprüfung einbezogen werden. Sie können auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Internet: www.bafin.de) informieren. Die BaFin befasst sich nicht mit Streitigkeiten über Grund und Höhe von Versicherungsleistungen. Dafür sind Zivilgerichte zuständig.
Zudem können Sie sich an den Ombudsmann für Lebens- und Sachversicherungen, Leipziger Str. 121, 10117 Berlin, Internet: www.versicherungsombudsmann.de, wenden. Voraussetzung für die Einleitung des Ombudsmannverfahrens ist, dass Sie sich zuvor bei Ihrem Versicherungsunternehmen erfolglos beschwert haben und die Beschwerde beim Ombudsmann innerhalb von acht Wochen nach der Ablehnung durch den Versicherer eingeht. Eine gleichzeitige Beschwerde bei der BaFin und dem Ombudsmann ist nicht möglich.
