Gebühren und Zahlungsweise
Die BdV Mitgliederservice GmbH verwaltet die Verträge und finanziert sich aus den Gebühren, die die Mitglieder für die Verwaltung entrichten.
Die Verwaltungsgebühren, das sind die Kosten für Verwaltung und Schadensbearbeitung, betragen 3 Euro je Beitragsabbuchung, die durch Verwaltungszuschläge in die Gruppenversicherungsbeiträge eingerechnet sind. Die Beitragsabbuchung, für die dem BdV eine Einzugsermächtigung zu erteilen ist, erfolgt zusammen mit der Abbuchung des Mitgliedsbeitrags jeweils halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli.
Die Beitragsabbuchung und Vertragsverwaltung der Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Kfz-Versicherungen wird durch das jeweilige Versicherungsunternehmen direkt durchgeführt.
