Versicherungsschutz über Gruppenverträge

Bereits mehr als 120.000 Mal haben sich Mitglieder des Bund der Versicherten e. V. (BdV) für einen Gruppenvertrag entschieden.

Was ist ein Gruppenvertrag?

In der Gruppenversicherung wird eine Personengruppe in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag gegen ein bestimmtes Risiko versichert. Die Mitglieder der Gruppe sind hierbei nicht Versicherungsnehmer*innen, sondern versicherte Personen. 

In unserem Fall sieht diese Konstellation wie folgt aus:

Welche Ziele verfolgen wir mit den Gruppenverträgen?

  • Verbraucherfreundliche und günstige Versicherungsverträge für BdV-Mitglieder.
  • Leuchtturmfunktion – mit unseren Vertragsbedingungen sind wir Vorbild und zeigen der Versicherungswirtschaft wie es besser geht.
  • Absicherung von existenziellen Risiken – nicht alles muss versichert werden.
  • Versicherungsschutz für eine große Gruppe von Menschen – nicht jeder Bedarf kann bei uns abgesichert werden.
  • Günstige Prämien – bei der Gruppenversicherung lassen sich Risiken besser kalkulieren. Zudem entstehen im Vergleich zur Einzelversicherung niedrigere Verwaltungskosten. 

Wichtig zu wissen: Durch die Mitgliedschaft erfolgt nicht automatisch das Zustandekommen eines Gruppenvertrages. Aufgrund von bestimmten Annahmekriterien kann der Versicherer den Vertrag auch ablehnen.

Mehr Information zu unseren Gruppenverträgen finden Sie im Bereich „Häufige Fragen“

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