Häufig gestellte Fragen - FAQ Unfall allgemein
- Welche Versicherungssumme wird empfohlen?
- Welche Risiken deckt die Unfallversicherung ab?
- Was bedeutet Progression, ist sie sinnvoll oder nicht?
- Ist eine Unfallversicherung auch im Rentenalter noch sinnvoll?
- Ich betreibe Sport. Bin ich bei der Sportausübung versichert?
- Wenn ich zwei Unfallversicherungen habe, zahlen im Schadenfall beide?
- Wann kann eine Abmeldung zum Rahmenvertrag erfolgen?
- Wie werden allgemeine Änderungen zum Rahmenvertrag mitgeteilt?
Welche Versicherungssumme wird empfohlen?
Von besonderer Bedeutung ist die Wahl der Versicherungssumme für den Fall der Invalidität durch einen Unfall – für den Fall also, dass Sie nicht mehr arbeiten und Geld verdienen können. In diesem Fall erhalten Sie aus der Unfallversicherung eine Kapitalzahlung. Sie müssen die Versicherungssumme also so hoch wählen, dass Sie und Ihre Familie zusätzlich zu irgendwelchen Versicherungsrenten und Vermögenserträgen von den Zinsen aus diesem Kapital in etwa weiterleben können wie bisher. Hier gibt es für die Ermittlung der Grundversicherungssumme eine einfache Faustregel (für den Fall, dass keine private Berufsunfähigkeitsversicherung besteht und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist). Wenn Sie etwa
- 30 Jahre alt sind: Das Sechsfache des Brutto-Jahreseinkommen
- 40 Jahre alt sind: Das Fünffache des Brutto-Jahreseinkommen
- 50 Jahre alt sind: Das Vierfache des Brutto-Jahreseinkommen
Es gibt auch eine andere Möglichkeit, die richtige Versicherungssumme zu ermitteln. Gehen Sie dabei davon aus, dass Sie in jungen Jahren ein Drittel Ihres jetzigen Einkommens als Rente aus der Sozialversicherung erhalten, also zwei Drittel Ihres Monatseinkommens als monatliche Rente aus der Unfallversicherung benötigen. Und berücksichtigen Sie auch eventuelle Erträge aus Vermögen.
Für 1.000 Euro monatliche Rente brauchen Sie in etwa nachstehende Grund-Versicherungssummen:
Alter Grundversicherungssumme für den Fall der Invalidität (mit Progression)
30 Jahre 140.000 Euro
40 Jahre 120.000 Euro
50 Jahre 100.000 Euro
60 Jahre 80.000 Euro
(Benötigen Sie eine monatliche Rente von 2.000 Euro, müssen Sie die Summen verdoppeln usw.)
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Welche Risiken deckt die Unfallversicherung ab?
Die Unfallversicherung deckt Unfälle weltweit und 24 Stunden am Tag, im beruflichen sowie im privaten Bereich ab.
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Was bedeutet Progression, ist sie sinnvoll oder nicht?
Progression heißt, dass die Auszahlung der Versicherungsleistung je nach Invaliditätsgrad (über unseren Rahmenvertrag auf bis zu 225 %) ansteigt.
Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro würden bei Vollinvalidität 225.000 Euro ausgezahlt. Der Beitragszuschlag für die Progression beträgt etwa 30 bis 40 %.
Weniger sinnvoll erscheint ein Abschluss der Progression bei bestehender Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei Erreichen des Rentenalters.
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Ist eine Unfallversicherung auch im Rentenalter noch sinnvoll?
Sinnvoll ist eine kleine Absicherung, aber ohne Progression.
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Ich betreibe Sport. Bin ich bei der Sportausübung versichert?
Sport ist als „Freizeitsport“ generell versichert. Nicht versicherbar sind meist Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler. Versicherungsschutz kann in der Regel ebenfalls nicht gewährt werden bei der Ausübung eines Motor- oder Luftsportes.
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Wenn ich zwei Unfallversicherungen habe, zahlen im Schadenfall beide?
In einem Schadenfall sind alle abgeschlossenen Unfallversicherungen leistungspflichtig.
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Wann kann eine Abmeldung zum Rahmenvertrag erfolgen?
Abmeldungen durch das Mitglied sind halbjährlich bis zu zwei Wochen vor jeder Hauptfälligkeit zum Januar oder Juli möglich. Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn keine Abmeldung erfolgt. Eine Abmeldung zum Rahmenvertrag durch die BdV Mitgliederservice GmbH erfolgt mit einer Frist von drei Monaten zum 1.1. eines jeden Jahres.
Die Mitversicherung von unverheirateten Kindern oder deren Risiken endet mit Abschluss der ersten Ausbildung, spätestens aber mit dem 25. Lebensjahr.
Wie werden allgemeine Änderungen zum Rahmenvertrag mitgeteilt?
Bei Veränderungen in den Rahmenverträgen erhalten die Gruppenversicherten Nachricht – bei positiven Veränderungen durch die Beilage der BdV Mitgliederservice GmbH zur BdV-INFO, bei nachteiligen Veränderungen durch individuelle Mitteilungen.

