Unfallversicherung – Allgemein Wichtiges
Die Unfallversicherung ist wichtig für alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, wie Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Kinder oder Rentner. Sie ist ebenfalls wichtig, wenn kein ausreichender Berufsunfähigkeitsschutz besteht. Die Unfallversicherung tritt im Falle der Unfallinvalidität mit einer Kapitalzahlung ein. Die Versicherung von Kindern ist besonders wichtig, denn wenn es nach einem Unfall später nicht arbeiten kann, müssen die Eltern möglicherweise ein Leben lang für dessen Unterhalt aufkommen. Um beispielsweise eine monatliche Rente von 1.000 Euro abzusichern, wäre ein Kapitalbetrag von mehr als 200.000 Euro erforderlich.
Hat der Versicherte das 70. Lebensjahr erreicht, wird am Ende dieses Kalenderjahres der Versicherungsschutz auf „ohne Progression“ umgestellt.
Die Anmeldung für unverheiratete Kinder über die Mitgliedschaft der Eltern gilt nur bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung oder bis zum Beginn einer eigenen Berufstätigkeit. Spätestens aber mit Ablauf des Jahres, in dem das Kind 25 Jahre alt wird, endet der Versicherungsschutz über die Mitgliedschaft der Eltern. Die Anmeldung kann über eine eigene Mitgliedschaft fortgeführt werden.
Änderungen der Berufstätigkeit müssen schriftlich mitgeteilt werden.

