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Vorteile/Besonderheiten

  • Der Bund der Versicherten kann als „Ombudsmann“ bei Leistungsfällen beratend in die Leistungsprüfung einbezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte zu diesem Zeitpunkt BdV-Mitglied ist. Es genügt auch, wenn die Voraussetzungen zur Mitversicherung einer anderen Person vorliegen.
  • Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes sind enthalten.
  • Die gesetzliche Vergütung eines Rentenberaters bei Streitigkeiten im Sozialgerichts-Rechtsschutz ist mitversichert.
  • Die Kosten für das Einschalten eines Mediators im Familien- und Erbrecht sind enthalten.
  • Die meist vereinbarten Musterbedingungen arbeiten mit der so genannten „Kausalereignistheorie“, wonach ein Rechtsschutzfall schon dann in Gang gesetzt wurde, wenn irgendein mit dem Rechtsschutzfall in Verbindung stehendes fernes Ereignis eingetreten ist. Weil diese Definition sehr weit und unbestimmt ist, findet diese Regelung im Rahmenvertrag keine Anwendung. Der Rahmenvertrag sieht die günstigere, engere „Folgeereignistheorie“ vor. Danach ist die Ursache eines Rechtschutzfalles erst durch das Ereignis gesetzt, welches unmittelbar, also ohne weitere Zwischenschritte, einen Schaden im Schadenersatzrecht ausgelöst hat.
  • Stichentscheid: Verneint die Gesellschaft den Versicherungsschutz wegen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit, kann der Versicherungsnehmer bei Meinungsverschiedenheiten einen Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers beauftragen.
  • Über den Tarif "Ausschluss Berufs-Rechtsschutz" sind Streitigkeiten aus Betriebsrenten mitversichert.
  • Der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung und die damit zusammenhängende Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist mit einer Summe von 500 Euro pro Kalenderjahr mitversichert. Hierbei wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

 

 

Haben Sie Fragen?

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Anja Hardekopf

Wenn Sie Fragen zu diesem Rahmenvertrag haben, bin ich Ihr Ansprechpartner und helfe Ihnen gern weiter.

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AKTUELL

Die BdV Mitgliederservice GmbH stellt ein!

Wir suchen zum 1. April 2012 einen neuen Kollegen/eine neue Kollegin, der/die uns in Vollzeit in der Verwaltung der Rahmenverträge unterstützt.

Wenn Sie ein Herz für den Verbraucherschutz haben und Freude am Umgang mit Kunden haben, dann schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 28. Februar 2012 per E-Mail oder auf dem Postweg an Anja Hardekopf.

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