Häufig gestellte Fragen - FAQ Risiko-Leben mamax
- Welche Personen sind am Vertrag zur Risikolebensversicherung beteiligt?
- Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
- Wie lang sollte die Vertragsdauer gewählt werden?
- Kann die Risikolebensversicherung zusammen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?
- Welche unterschiedlichen Tarife gibt es?
- Worin besteht der Unterschied zwischen Zahl- und Tarifbeitrag?
- Ist die Vereinbarung von Ratenzahlung möglich?
- Wird zwischen Rauchern und Nichtrauchern unterschieden?
- Was passiert, wenn sich das Rauchverhalten später ändert?
- Kann die Versicherungssumme zu einem späteren Zeitraum erhöht werden?
- Welche Krankheiten müssen bei der Antragstellung angeben werden?
- Wie kann ich das Anfallen der Erbschaftssteuer verhindern?
- Wie erfolgt eine Angebotserstellung? Wie kann man einen individuellen Beitrag erfahren?
Welche Personen sind am Vertrag zur Risikolebensversicherung beteiligt?
Versicherungsnehmer:
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers und damit Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Er ist insbesondere für die Zahlung der vereinbarten Prämie verantwortlich.
versicherte Person:
Die versicherte Person ist derjenige, auf dessen Leben der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen nicht identisch sein.
Bezugsberechtigter:
Der Bezugsberechtigte erhält bei Tod der versicherten Person die vertragliche Leistung aus dem Risikolebensversicherungsvertrag.
Versicherer:
Der Versicherer ist derjenige, der nach dem Tod der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme zu zahlen hat. Er gewährt also den gesetzlich und bedingungsgemäß umschriebenen Versicherungsschutz.
zum Seitenanfang
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Höhe der Versicherungssumme orientiert sich an Ihrem Bedarf. Stellen Sie hierzu die monatlichen Ausgaben und Einnahmen gegenüber, die auf die Hinterbliebenen zukommen können. Die Differenz multiplizieren Sie mit mindestens 200 (bei jungen Familien mit Kindern). Für etwas Ältere kann der Multiplikator reduziert werden, sollte aber nicht unter 100 liegen. Das Ergebnis ist dann die Versicherungssumme.
zum Seitenanfang
Wie lang sollte die Vertragsdauer gewählt werden?
Stellen Sie sich hierzu die Frage: "Wie viele Personen sind von Ihrem Einkommen abhängig und müssen wie lange versorgt werden?" Danach sollte sich die Laufzeit Ihres Vertrages richten. Oft entspannt sich die Lage nach einigen Jahren, zum Beispiel weil Ihre Kinder selbst Geld verdienen. Dann können Sie die Versicherungssumme reduzieren oder den Vertrag ganz kündigen. Die Risikolebensversicherung kann maximal bis zum 100. Lebensjahr vereinbart werden, wobei die Laufzeit 45 Jahre nicht überschreiten darf.
zum Seitenanfang
Kann die Risikolebensversicherung zusammen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?
Ja, Sie können die Risikolebensversicherung auch mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren. Dabei müssen die Laufzeiten von Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung identisch sein. Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente darf maximal 40 % der Todesfallsumme betragen.
zum Seitenanfang
Welche unterschiedlichen Tarife gibt es?
Es gibt drei Modelle für die Beitragsgestaltung:
Variabler Beitrag: Sie steigen mit niedrigen Beiträgen ein (Anfangsbeitrag), die jährlich entsprechend Ihrem Alter angepasst werden. Um zu erkennen, welchen „Maximalbeitrag“ Sie erreichen, werfen Sie einen Blick in die Beispieltabelle in der Informationsbroschüre. Sie können aber auch jederzeit auf feste Beiträge umsteigen.
Diese Variante eignet sich besonders für:
- Junge Leute, die für geringe Anfangsbeiträge vollen Versicherungsschutz erhalten.
- Interessenten, bei denen sich der Bedarf während der Vertragslaufzeit verringert. Bei Reduzierung der Versicherungssummen oder Kündigung haben Sie nicht zu viel Beitrag gezahlt.
Fester Beitrag: Sie zahlen einen gleichbleibenden Beitrag während der gesamten Laufzeit. Der Beitrag ist so gestaltet, dass er altersbedingte Steigerungen von Beginn an berücksichtigt.
Bei der Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Berufsunfähigkeitsrente auch eine Beitragsbefreiung eingeschlossen. Werden Sie berufsunfähig, brauchen Sie für die Risikolebensversicherung - bei voller Leistung - keinen Beitrag bezahlen.
Fester Beitrag mit abgesenktem Anfangsbeitrag: Sie können auch für drei, fünf oder zehn Jahre einen abgesenkten, festen Anfangsbeitrag und erst anschließend den Vollbeitrag zahlen. Der Vollbeitrag ist wegen der anfänglichen Absenkung höher als der von Beginn an feste Beitrag. Diese Kombination kommt Personen entgegen, die erst später einen höheren festen Beitrag bezahlen können.
zum Seitenanfang
Worin besteht der Unterschied zwischen Zahl- und Tarifbeitrag?
Es gibt einen Tarifbeitrag. Dieser wird von der mamax sehr vorsichtig kalkuliert, damit die Leistungen auch unter schwierigeren Bedingungen erbracht werden könnten. Wirtschaftet die mamax kostengünstiger als zunächst kalkuliert oder erzielt sie Gewinne aus Anlagen auf dem Kapitalmarkt, entstehen Überschüsse. Das trifft auch zu, wenn weniger Personen sterben oder berufsunfähig werden als angenommen. Ergebnis: Die Überschüsse senken den Tarifbeitrag – so ergibt sich der tatsächliche Zahlbeitrag, der von Ihrem Konto abgebucht wird. Die Überschüsse können allerdings nicht garantiert werden.
zum Seitenanfang
Ist die Vereinbarung von Ratenzahlung möglich?
Ja, das ist möglich. Sie können sich für die halbjährliche Zahlung, die vierteljährliche Zahlung und die monatliche Zahlung entscheiden. Die Ratenzahlungszuschläge betragen dann 1,5 % (halbjährlich), 2,0 % (vierteljährlich) und 2,5 % (monatlich).
Da Ratenzahlung nichts anderes als eine Form der Kreditgewährung ist, interessieren Sie sich sicherlich auch für den Effektivzins. Dieser beträgt 6,18 % (halbjährlich), 5,45 % (vierteljährlich) und 5,56 % (monatlich).
zum Seitenanfang
Wird zwischen Rauchern und Nichtrauchern unterschieden?
Ja, Nichtraucher zahlen einen geringeren Beitrag. Nichtraucher ist, wer in den letzten 12 Monaten vor Vertragsabschluss weder Zigaretten, Zigarren, Pfeife noch sonstigen Tabak geraucht hat.
zum Seitenanfang
Was passiert, wenn sich das Rauchverhalten später ändert?
Ändert sich das Raucher- oder Nichtraucher-Verhalten nach Abschluss des Vertrages, ist das der mamax anzuzeigen. Die Beiträge werden ab der nächsten Fälligkeit angepasst.
Stellt sich im Versicherungsfall heraus, dass eine als Nichtraucher eingestufte Person tatsächlich als Raucher einzustufen gewesen wäre, wird die Versicherungsleistung im Verhältnis zu den für Raucher höheren Beiträgen herabgesetzt.
zum Seitenanfang
Kann die Versicherungssumme zu einem späteren Zeitraum erhöht werden?
Im Rahmen der Erhöhungsoption kann die Versicherungssumme zur Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Dies ist allerdings nur nach bestimmten Ereignissen möglich:
- Berufsanfang,
- Existenzgründung,
- Einkommenssprung,
- Finanzierung,
- Heirat,
- Geburt/Adoption eines Kindes oder
- Verlust des Berufsunfähigkeitsschutzes aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Selbständigen und Handwerkern.
Sofern ein solches Ereignis nicht vorliegt, kann die Versicherungssumme nur nach dem positiven Ausgang einer erneuten Gesundheitsprüfung erhöht werden.
zum Seitenanfang
Welche Krankheiten müssen bei der Antragstellung angeben werden?
Die im Antrag gestellten Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß für den nachgefragten Zeitraum beantwortet werden.
Fragen Sie daher bei Ärzten, die Sie in dem genannten Zeitraum behandelt haben, nach, wegen welcher Beschwerden Sie untersucht worden sind. Bedenken Sie aber bitte: Eine extra für den Vertragsabschluss vorgenommene ärztliche Untersuchung befreit den Antragsteller nicht von der Verpflichtung, alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten (wie soll ein Arzt z. B. bei einer „Augenblicks-Untersuchung“ eine Allergie feststellen, die auf jeden Fall als erhebliche Vorerkrankung anzugeben wäre).
Die mamax überprüft die Antworten auf Gesundheitsfragen meistens erst, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist. Dann kann die Krankengeschichte eines jeden Versicherten theoretisch bis zur Geburt zurückverfolgt werden und alle verschwiegenen Vorerkrankungen entdeckt werden. Der Versicherte erhält bei Nichtbeantwortung oder falscher Beantwortung der Gesundheitsfragen möglicherweise keine Leistungen. Außerdem könnte der Versicherungsvertrag aufgehoben werden, sodass für die versicherte Person fortan kein Versicherungsschutz besteht. Der Neuabschluss bei einer anderen Gesellschaft dürfte dann problematisch sein.
zum Seitenanfang
Wie kann ich das Anfallen der Erbschaftssteuer verhindern?
Versicherungsnehmer und bezugsberechtigte Person sollten identisch sein. In diesem Fall würde keine Erbschaftssteuer anfallen. Wichtig ist diese Konstellation vor allem für eheähnliche Lebensgemeinschaften, da diese einen nur sehr geringen Steuerfreibetrag genießen.
zum Seitenanfang
Wie erfolgt eine Angebotserstellung? Wie kann man einen individuellen Beitrag erfahren?
Interessenten können auf unterschiedlichen Wegen ein Angebot einholen: BdV-Mitglieder können die Unterlagen bei der BdV Mitgliederservice GmbH anfordern und danach das Angebotsformular ausgefüllt an uns zurückschicken. Sie können sich aber auch mittels des Onlinerechners über diese Homepage einen Beitrag errechnen lassen. BdV-Mitgliedern ist es zudem möglich, einen Antrag direkt online zu stellen. Interessenten, die noch kein Mitglied sind, können mittels des Onlinerechners Ihren Beitrag erfahren.
zum Seitenanfang

