Häufig gestellte Fragen - FAQ Risiko-Leben HL
- In welcher Höhe soll ich meine Risikolebensversicherungssumme wählen?
- Wie unterscheiden sich der BdV-Sondertarif und der Normaltarif?
- Welche Personen sind am Vertrag zur Risikolebensversicherung beteiligt?
- Wird zwischen Rauchern und Nichtrauchern unterschieden?
- Was passiert, wenn ein Nichtraucher später Raucher wird?
- Wie erfolgt eine Einstufung hinsichtlich des Raucher-/Nichtrauchertarifes bei einer Risikolebensversicherung auf zwei Leben?
- Wie erfolgt eine Angebotserstellung? Wie kann man einen individuellen Beitrag erfahren?
- Wie kann ich das Anfallen der Erbschaftssteuer verhindern?
- Was ist eine Restschuldversicherung?
- Was ist eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben?
- Ist die Vereinbarung von Ratenzahlung möglich?
- Worin besteht der Unterschied zwischen Zahl- und Tarifbeitrag?
- Kann die Versicherungssumme zur Risikolebensversicherung nachträglich verändert werden?
- Bedarfsermittlung
- Was ist die "Plus-Option"?
In welcher Höhe soll ich meine Risikolebensversicherungssumme wählen?
Siehe Punkt „Bedarf – Bedarfsermittlung“
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Wie unterscheiden sich der BdV-Sondertarif und der Normaltarif?
Bei dem BdV-Sondertarif sind variable Beiträge zu zahlen. In jedem Jahr der Versicherungsdauer wird ein dem dann gültigen Eintrittsalter entsprechender Beitrag berechnet. Somit sieht dieser Vertrag einen geringen Anfangsbetrag vor, welcher im Laufe der Zeit in der Regel allmählich ansteigt. Der Versicherte genießt zu Vertragsbeginn trotz des geringen Beitrages vollen Versicherungsschutz. Bei dem Normaltarif wäre über die Vertragslaufzeit ein gleich bleibender Beitrag zu zahlen.
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Welche Personen sind am Vertrag zur Risikolebensversicherung beteiligt?
Versicherungsnehmer:
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers und damit Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Er ist insbesondere für die Entrichtung der vereinbarten Prämie verantwortlich.
Versicherte Person:
Versicherte Person ist derjenige, auf dessen Leben der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen nicht identisch sein.
Bezugsberechtigter:
Der Bezugsberechtigte erhält bei Tod der versicherten Person die vertragliche Leistung aus dem Risikolebensversicherungsvertrag.
Versicherer:
Versicherer ist derjenige, der nach Tod der versicherten Person den vereinbarten Betrag an Kapital zu zahlen hat. Er gewährt also den gesetzlich und bedingungsgemäß umschriebenen Versicherungsschutz.
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Wird zwischen Rauchern und Nichtrauchern unterschieden?
Es gibt getrennte Raucher- und Nichtrauchertarife. Nichtraucher ist, wer in den letzten 12 Monaten vor Vertragsabschluss weder Zigaretten, Zigarren, noch Pfeife oder sonstigen Tabak unter Feuer konsumiert hat. Dabei gibt es keinen Spielraum für die Unterscheidung zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Als Nichtraucher darf auch nicht gelegentlich z. B. zu Silvester eine Zigarette geraucht werden.
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Was passiert, wenn ein Nichtraucher später Raucher wird?
Grundlage für den Nichtrauchertarif ist die im Antrag von der versicherten Person abgegebene Nichtrauchererklärung. Diese beinhaltet eine Meldepflicht bei Veränderung des Rauchverhaltens. Wird der/die Versicherte nach Vertragsschluss Raucher, ist sie verpflichtet, dies der Hannoverschen Leben anzuzeigen. Der Vertrag wird dann ab dem nächsten Monatsersten nach Zugang der Meldung bei der Hannoverschen Leben in den Tarif mit dem erforderlichen Beitrag für Raucher eingestuft. Bei Unterlassen der Änderungsanzeige wird die Versicherungssumme im Leistungsfall im Verhältnis zu den für Raucher höheren Beiträgen herabgesetzt.
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Wie erfolgt eine Einstufung hinsichtlich des Raucher-/Nichtrauchertarifes bei einer Risikolebensversicherung auf zwei Leben?
Sind beide versicherte Personen Nichtraucher, wird der Nichtrauchertarif angeboten. Möchten sich allerdings ein Raucher und ein Nichtraucher gegenseitig absichern, erfolgt eine Einstufung nach dem Rauchertarif. Es kann daher günstiger sein, zwei separate Verträge abzuschließen.
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Wie erfolgt eine Angebotserstellung? Wie kann man einen individuellen Beitrag erfahren?
Sie können auf Grundlage des Rahmenvertrags auf zwei Wegen eine Risikolebensversicherung bei der Hannoverschen Leben beantragen:
Online: BdV-Mitglieder mit Internet-Anschluss können über unsere Homepage unter Angabe der Mitgliedsnummer und des Nachnamens auf spezielle BdV-Online-Seiten der Hannoverschen Leben verlinkt werden und ein unverbindliches Angebot von der Hannoverschen Leben erhalten. Ihre Online-Antragsstellung honoriert die Hannoversche Leben mit einem einmaligen Online-Bonus in Höhe von 20 Euro, der bei Zustandekommen des Versicherungsvertrages vom ersten Beitrag abgezogen wird. Nichtmitglieder des Bundes der Versicherten können mit Hilfe des o. g. Beitragsrechners ebenfalls Ihren individuellen Beitrag erfahren.
Alternative: Sie können auch ein Formular zur Einholung eines Angebotes ausfüllen und per Post, Fax oder E-Mail an die BdV Mitgliederservice GmbH senden. Die Angebotserstellung erfolgt sodann durch die Hannoversche Leben. Dem Angebot können Sie eine Übersicht über die Beiträge sowie den Antrag inkl. der Bedingungen entnehmen. Die BdV Mitgliederservice GmbH bereitet das Formular auf und leitet es weiter an die Hannoversche Leben.
Sofern für Sie keine Mitgliedschaft im Bund der Versicherten besteht und kein Internet-Anschluss zur Verfügung steht, können Sie sich zur Erstellung eines Angebotes zunächst direkt an die Hannoversche Leben wenden. Sollte das Angebot des Direktgeschäftes von Interesse sein, könnten Sie Mitglied im Bund der Versicherten werden und sich dann ein Angebot zu den Konditionen des Rahmenvertrages unterbreiten lassen.
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Wie kann ich das Anfallen der Erbschaftssteuer verhindern?
Versicherungsnehmer und bezugsberechtigte Person sollten identisch sein. In diesem Fall würde keine Erbschaftssteuer anfallen. Wichtig ist diese Konstellation vor allem für eheähnliche Lebensgemeinschaften, da diese einen nur sehr geringen Steuerfreibetrag genießen.
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Was ist eine Restschuldversicherung?
Insbesondere zur Absicherung von Krediten bietet sich eine Restschuldversicherung an. Dies ist eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme entsprechend der Tilgung abnimmt und die dadurch noch günstiger ist als eine Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme. Dieser Vertrag sollte immer unter der Bedingung abgeschlossen werden, dass der Kredit auch gewährt wird.
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Was ist eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben?
Bei einer Risikolebensversicherung auf zwei Leben gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird jedoch nur einmal (bei Tod des Erstversterbenden) fällig. Diese Versicherung ist kostengünstiger als zwei selbständige Verträge.
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Ist die Vereinbarung von Ratenzahlung möglich?
Ja, das ist möglich. Sie können sich für die halbjährliche, die vierteljährliche oder die monatliche Zahlung entscheiden.
Für Vertragsabschlüsse ab dem 01.01.2012 verzichtet die Hannoversche Lebensversicherung AG dabei auf die Erhebung von Ratenzahlungszuschlägen.
Bei Vertragsabschlüssen bis zum 31.12.2011 betrugen die Ratenzahlungszuschläge 1,5 % (halbjährlich), 2,0 % (vierteljährlich) und 2,5 % (monatlich). Da Ratenzahlung nichts anderes als eine Form der Kreditgewährung ist bzw. so gesehen werden kann, interessieren Sie sich sicherlich auch für den Effektivzinssatz. Dieser betrug 6,18 % (halbjährlich), 5,45 % (vierteljährlich) und 5,56 % (monatlich).
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Worin besteht der Unterschied zwischen Zahl- und Tarifbeitrag?
Die Tarifbeiträge werden so kalkuliert, dass auch bei einem schlechten Risikoverlauf die versicherten Leistungen erbracht werden können. Sterben weniger Versicherte als angenommen, entstehen Überschüsse aus den Risikoanteilen der Beiträge. Arbeitet die Hannoversche Leben noch kostengünstiger als veranschlagt, entstehen weitere Überschüsse aus den Kostenanteilen der Beiträge. Die Überschussbeteiligung wird auch durch die Art der Kapitalanlagen beeinflusst. Die Überschussanteile werden im Wege einer Sofortgutschrift mit dem Tarifbeitrag verrechnet. Es ergibt sich dadurch der jeweilige Zahlbeitrag. Der Zahlbeitrag ist also nicht für die gesamte Laufzeit garantiert und kann im Extremfall bis zum Tarifbeitrag ansteigen.
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Kann die Versicherungssumme zur Risikolebensversicherung nachträglich verändert werden?
Eine Reduzierung der Versicherungssumme ist jederzeit problemlos möglich.
Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie kann die Todesfallsumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Dies ist allerdings nur nach bestimmten Ereignissen möglich:
- Eheschließung
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Eintritt der Volljährigkeit
- Erwerb einer Immobilie
- Eintritt in die Selbständigkeit (mit Kammerzugehörigkeit)
Die Erhöhung muss innerhalb von sechs Monaten seit Eintritt des Ereignisses beantragt werden.
Sofern ein solches Ereignis nicht vorliegt, kann die Todesfallsumme nur nach dem positiven Ausgang einer erneuten Gesundheitsprüfung erhöht werden.
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Bedarfsermittlung
Bei den Überlegungen zur Höhe der Versicherungssumme ist die eigene finanzielle und familiäre Situation zu berücksichtigen – es gibt keine pauschale Regelung. Die in diesem Merkblatt enthaltene Ermittlungstabelle zur Ermittlung der Versorgungslücke im Falle des Todes kann Ihnen hier sicherlich etwas weiterhelfen.
Zu berücksichtigen ist auch die Inflation. Deshalb sollten von Anfang an hohe Summen versichert werden, deren Wert durch die Inflation ohnehin immer geringer wird (wie meistens auch die Versorgungssituation sich durch steigende Renten- und Versorgungsansprüche und zunehmendes Vermögen entspannt) und eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nur aufgrund einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich ist.
Auch bei der Festlegung der Laufzeit einer Risikolebensversicherung ist die Versorgungssituation ausschlaggebend (vor allem das Alter von Kindern). Oft hat sich die Versorgungslage im Alter des/der Ernährer/s um die 50 bis 55 Jahre "entspannt", weil dann die Kinder meistens selbst Geld verdienen und aus dem Haus gehen. Wer meint, nur in den nächsten Jahren eine besonders hohe Hinterbliebenenvorsorge zu benötigen und danach nicht mehr, der kann auch eine günstigere Risikolebensversicherung mit fallender Summe abschließen.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass man die Versicherungssumme senkt oder den Vertrag kündigt, wenn er nicht mehr gebraucht wird.
Was ist die "Plus-Option"?
Bei der Risikolebensersicherung (Tarif KT1) bietet Ihnen die HL die Möglichkeit, den Versicherungsschutz noch umfassender zu gestalten. Folgende Merkmale können Sie (gegen Beitragsaufschlag) vereinbaren:
- Vorgezogene Todesfallleistung: Im Falle einer schweren, tödlich verlaufenden, Erkrankung ist die vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme möglich, sofern die Lebenserwartung weniger als 12 Monate beträgt.
- Erweiterte Nachversicherungsgarantien: Die Nachversicherung ist bis zu 30.000 Euro je Ereignis möglich. Zudem kann die Nachversicherung auch bei folgenden Ereignissen in Anspruch genommen werden: Einkommenserhöhung, Abschluss des Studiums oder der Berufsausbildung, Abschluss der Meisterprüfung, Eintritt in die Selbstständigkeit.
- Verlängerungsoption: In den ersten 15 Jahren nach Vertragsabschluss kann die Versicherung um weitere 10 Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden.
- Extra-Kindergeld: Für jeds Kind des Versicherten bis zum 7. Lebensjahr wird zusätzlich zur Versicherungssumme für ein Jahr ein Kindergeld von 200 Euro monatlich gezahlt.
- Baugeldbonus: Für einen Zeitraum von bis zu neun Monaten erhöht sich beim Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie die Versicherungssumme um 10 % bzw. um maximal 30.000 Euro.
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