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Häufig gestellte Fragen - FAQ Kfz allgemein

 

Wozu wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Ohne den Versicherungsschutz darf ein Kraftfahrzeug in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Sie bewahrt vor finanziellen Schäden bei Unfällen, die mit dem Fahrzeug Dritten zugefügt worden sind. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatzforderungen, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.

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Was umfasst die Teilkaskoversicherung?

Sie deckt Schäden durch Brand oder Explosion, durch Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung oder unerlaubtem Gebrauch durch fremde Personen ab. Versichert sind auch: Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen und Überschwemmung, ebenso Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Auch Glasbruch-, Tierbiss- oder Kurzschluss-Schäden an der Verkabelung sind in der Teilkasko versichert.

Tipp: Informieren Sie die VHV bei einem Tierbissschaden vor Reparaturbeginn. Denn bei Folgeschäden durch Tierbiss muss der Schaden von einem Sachverständigen begutachtet werden.

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Was enthält die Vollkaskoversicherung?

Neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung beinhaltet die Vollkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall sowie mut- und böswillige Beschädigungen durch Fremde (Vandalismus).

 

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Welche Leistungen werden durch den Schutzbrief PLUS eingeschlossen?

Für 6,31 Euro erhalten Sie umfangreiche Schutzbriefleistungen. Dazu gehören z. B.: Pannen- und Unfallhilfe, Fahrzeugrücktransport / Pick-up-Service, Krankenrücktransport, Ersatzteilversand sowie Hilfe im Todesfall oder in anderen Notlagen.

 

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Was umfasst der Auslandschutz?

Sind Sie mit Ihrem Pkw oder Wohnmobil im Ausland unterwegs, kann der Auslandschutz interessant für Sie sein. Gegen einen Zuschlag von 25 Euro können Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung damit ergänzen. Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, brauchen Sie sich wegen der Erstattung Ihres Personen- oder Sachschadens nur an die VHV wenden. Der Versicherer reguliert den Schaden so, als wäre der ausländische Unfallverursacher bei der VHV haftpflichtversichert. Ihre Vorteile: Sie erhalten Schadenersatz nach deutschem Recht. Dadurch werden Versicherungslücken, die wegen der teilweise deutlich geringeren Entschädigungen im Ausland entstehen, gedeckt. Außerdem brauchen Sie sich nicht mit sprachlichen Hürden und anderen Schwierigkeiten auseinandersetzen.

Ein Schadenfall führt nicht zu einer Rückstufung.

 

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Was bedeutet GAP-Deckung?

Für ein geleastes Fahrzeug können Sie optional als Ergänzung zur Vollkaskoversicherung eine so genannte GAP-Deckung (GAP = engl. für Lücke) abschließen. Sie gleicht bei Totalschaden oder Diebstahl die finanzielle Lücke aus, die entsteht, wenn Leistungen aus der Vollkasko- oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung den Ablösewert des Fahrzeuges gegenüber der Leasinggesellschaft nicht erreichen. Der zusätzliche Jahresbeitrag beträgt für Pkw, Kräder, Trikes, Quads und Wohnmobile 47,21 Euro und für (Wohnwagen-)Anhänger 214,20 Euro.

Die GAP-Deckung kann auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge vereinbart werden.

 

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Was versteckt sich hinter dem Schadenservice Plus Easy Drive?

Sie können sich bei Vertragsschluss verpflichten, Ihren Pkw nach einem Kaskoschaden (in Deutschland) in einer VHV-Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Dadurch reduziert sich der Beitrag zur Teil- und Vollkaskoversicherung um 15 Prozent. Entscheiden Sie sich für eine andere Werkstatt, erhöht sich die Selbstbeteiligung um 300 Euro. Das gilt auch, wenn Sie auf Basis eines Kostenvoranschlages einer von Ihnen frei gewählten Werkstatt abrechnen möchten.

Im Service enthalten sind bei Karosserie- und Lackschäden (hochwertige Reparatur in DEKRA-geprüfter Partnerwerkstatt):

- schnelles Abschleppen des Fahrzeugs
- kostenloses Ersatzfahrzeug im Schadenfall
- kostenloser Hol- und Bringservice
- 5 Jahre Garantie der VHV auf die Reparatur
- Übernahme einer geltenden Herstellergarantie
- Reparatur nach Herstellervorgaben mit Originalersatzteilen
- direkte Abrechnung mit der Partnerwerkstatt
- kostenlose Fahrzeugreinigung innen/außen

Im Service enthalten sind bei Glasschäden (hochwertige Reparatur in zertifizierter Partnerwerkstatt):

- 5 Jahre Garantie auf die Reparatur
- bei Reparatur (nicht Austausch) keine Selbstbeteiligung
- Verwendung von Windschutzscheiben in Herstellerqualität
- Ersatz der Umweltplakette


Tipp: Informieren Sie sich nach einem Schadensfall bei der VHV über die aktuellen Partnerwerkstätten in Ihrer Nähe. Diese können während der Vertragslaufzeit wechseln.

 

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Was ist der Rabattschutz?

Diesen Zusatz können Sie für die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung wählen, wen Ihr Pkw mindestens in die Schadenfreiheitsklasse (SF) 3 eingestuft ist. Der Rabattschutz gilt für einen Schaden pro Versicherungsjahr und verhindert, dass Ihr Vertrag schadenbelastet zurück gestuft wird. Im Folgejahr wird Ihr Vertrag dann in die nächstbessere SF weiter gestuft.

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Wer benötigt den Fahrerschutz?

Können Sie keine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung abschließen? Dann ist diese Zusatzversicherung für Sie möglicherweise sinnvoll.

Beim Fahrerschutz erhält der Fahrer Entschädigungsleistungen für Personenschäden, die durch selbst- bzw. teilverschuldete Unfälle, durch unbekannten Schädiger oder durch Unfälle aufgrund höherer Gewalt entstanden sind. Die Leistungen entsprechen denen, die jeder Mitfahrer bei Personenschäden aus der Haftpflichtversicherung bekommt – bis zu einer Höhe von 12 Mio. Euro. Hierzu gehören: Verdienstausfall, Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Leistungen an Hinterbliebene.

Der Fahrerschutz kann für Pkw und Wohnmobile abgeschlossen werden. Der Beitrag für diese Zusatzversicherung beträgt acht Prozent des Kfz-Haftpflichtbeitrages (für Versicherungsnehmer über 23 Jahre) bzw. fünfzehn Prozent des Kfz-Haftpflichtbeitrages (bei Versicherungsnehmern unter 23 Jahre).

 

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Was bedeutet Mallorca-Police?

Wenn Sie als Urlauber im Ausland (Geltungsbereich Ihrer Versicherung) einen Pkw, ein Wohnmobil oder ein Krad mieten, dann greift Ihre Haftpflichtversicherung auch für das jeweilige Mietfahrzeug. Dieser Versicherungsschutz umfasst die Differenz zwischen der ausländischen und der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

 

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Was ist das Leistungs-Update?

Ihrem Vertrag liegt ein Tarifwerk (beispielsweise 09/2009) zu Grunde. Das Leistungs-Update sorgt dafür, dass automatisch die Leistungsverbesserungen der nächsten Tarifwerke (beispielsweise 10/2009) auch für Ihren Vertrag gelten. Verbesserungen des Leistungsbausteins EXKLUSIV werden hiervon aber nicht erfasst.

Tipp: Prüfen Sie jedes Jahr, ob der neue Tarif nicht günstiger für Sie ist und Sie daher eine Vertragsumstellung vornehmen sollten.

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In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

Der Geltungsbereich der Kfz-Versicherung erstreckt sich auf Europa und die außereuropäischen Gebiete, die zur Europäischen Union zählen. Auch im asiatischen Teil der Türkei besteht Versicherungsschutz.

 

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Wann können Sie zum Rahmenvertrag wechseln?

Kündigung zur Hauptfälligkeit:
Ihre bestehende Kfz-Versicherung können Sie zum Ablauf kündigen. Ihr Kündigungsschreiben muss einen Monat vorher beim Versicherer vorliegen: Stichtag bei den meisten Gesellschaften ist der 30.11. Am besten schicken Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie im Zweifel den rechtzeitigen Zugang belegen.

Beitragserhöhung:
Haben Sie die Frist verpasst, werfen Sie einen Blick auf Ihre Beitragsrechnung für das nächste Jahr. Hat sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich die Leistungen verbessern? Dann können Sie noch innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Beitragsrechnung außerordentlich kündigen.

Schadenfall:
Hatten Sie einen Schadenfall? Auch dann können Sie Ihren Kfz-Versicherer wechseln. Dafür muss Ihr Kündigungsschreiben innerhalb eines Monats nach Regulierung oder unrechter Ablehnung des Schadens bei der Gesellschaft eingehen.

Neues Fahrzeug:
Verkaufen Sie Ihr altes Fahrzeug, geht die bestehende Kfz-Versicherung auf den Käufer über. Für das neue Fahrzeug haben Sie die freie Wahl unter den Versicherern.

 

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Welche Fahrzeuge können über den Rahmenvertrag versichert werden?

Folgende überwiegend privat genutzte Fahrzeuge können versichert werden:

  • Pkw
  • Kräder (ausgenommen Mofas)
  • Wohnmobile
  • Wohnwagenanhänger
  • Anhänger

 

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Wie berechnet sich Ihr individueller Beitrag?

Die Höhe Ihres Beitrages richtet sich nach der Art Ihres Fahrzeuges und anderen Kriterien wie:

  • Die „Regionalklassen“ berücksichtigen die Schadensverläufe in Ihrem Zulassungsbezirk.
  • Unter der Bezeichnung „Typklassen“ werden die Schadensverläufe Ihres Fahrzeugtyps für die Beitragsgestaltung berücksichtigt. Aber auch Merkmale wie das Fahrzeugalter bei Erwerb und Wohneigentum werden eingerechnet.
  • Die „individuellen Tarifmerkmale“ erfassen zum Beispiel Ihre jährliche Fahrleistung, Ihren Beruf und den nächtlichen Abstellplatz Ihres Fahrzeugs.
  • Die „Schadenfreiheitsklasse“ (SF) belohnt unfallfreies Fahren durch regelmäßige Beitragssenkungen. Bei einem Wechsel zum Rahmenvertrag nehmen Sie die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse mit. Sondernachlässe können aber nicht übertragen werden. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Versicherer, welche Schadenfreiheitsklasse er bei einem Wechsel bestätigt.

Haben Sie noch keinen Schadenfreiheitsrabatt erworben, informieren Sie sich bei uns nach möglichen Sondereinstufungen für Zweitwagen oder Fahranfänger, nach der Ehegattenregelung sowie der „Führerscheinregelung“. Zudem finden Sie auf den Seiten 12 und 13 der Informationsbroschüre eine ausführliche Übersicht.

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Ist die Vereinbarung von Ratenzahlung möglich?

Ja, das ist möglich. Sie können sich für die halbjährliche Zahlung, die vierteljährliche Zahlung und die monatliche Zahlung entscheiden. Die Ratenzahlungszuschläge betragen dann 3,0 % (halbjährlich), 5,0 % (vierteljährlich) und 6,0 % (monatlich).

Da Ratenzahlung nichts anderes als eine Form der Kreditgewährung ist, interessieren Sie sich sicherlich auch für den Effektivzins. Dieser beträgt 12,75 % (halbjährlich), 14,10 % (vierteljährlich) und 13,73 % (monatlich).

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An wen müssen Sie sich bei Vertragsänderungen wenden?

Ändert sich die jährliche Fahrleistung, der berechtigte Fahrerkreis, Ihre Bankverbindung oder ein anderer Punkt, nach dem im Antrag gefragt wurde, informieren Sie bitte direkt die VHV.

 

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Was muss im Schadensfall beachtet werden?

Wichtig ist, dass Sie jeden Schaden möglichst sofort, spätestens innerhalb einer Woche bei der VHV melden. Nutzen Sie dazu den 24-Stunden-Schadenservice unter der Rufnummer 0511 - 65 50 50 50. Tipp: Speichern Sie die Nummer in Ihrem Handy.

 

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Was passiert bei Kündigung der BdV-Mitgliedschaft mit der Kfz-Versicherung?

Die Versicherung ist an die BdV-Mitgliedschaft gekoppelt. Falls diese gekündigt wird, kann die Versicherung entweder aufgelöst (jeweils zum 1.1. eines Jahres) oder direkt mit der VHV zu deren Konditionen fortgeführt werden.

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Welche Unterlagen benötigt die Zulassungsstelle?

Diese Unterlagen sollten Sie immer dabei haben:

  • Fahrzeugbrief
  • Personalausweis/Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (ehemals: Doppelkarte)
  • Falls Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen, denken Sie an eine Vollmacht sowie eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer!

Zusätzlich bei:
... Neuzulassung:

  • eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (Nachweis der EG-Typgenehmigung, falls vorhanden)
  • Kaufvertrag

... Fahrzeugwechsel:

  • Abmeldebescheinigung (falls Fahrzeug stillgelegt)
  • Kaufvertrag
  • Bescheinigungen über letzte Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Kennzeichen

Wichtig: Auch bei einem Versichererwechsel müssen Sie die Versicherungsbestätigung der neuen Gesellschaft bei der Zulassungsstelle abgeben.

 

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Haben Sie Fragen?

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Thomas Kahrau

Wenn Sie Fragen zu diesem Rahmenvertrag haben, bin ich Ihr Ansprechpartner und helfe Ihnen gern weiter.

Schicken Sie mir unter Angabe Ihrer Mitglieds- nummer einfach eine E-Mail.

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