Kraftfahrzeugversicherung – Allgemein Wichtiges
Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, benötigt eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie kommen um sie also nicht herum.
Der Versicherungsschutz kann um eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, Schutzbriefleistungen, einen Auslandschutz, eine GAP-Deckung, einen zusätzlichen Rabattschutz und einen Fahrerschutz ergänzt werden. Diese Ergänzungen sind freiwillig. Sie sollten Sie nach Ihrem persönlichen Bedarf auswählen.
BdV-Mitglieder und deren (Ehe-)Partner können Versicherungsnehmer sein. Als solche gelten auch deren unterhaltsberechtigte, ledige Kinder bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Die Versicherung ist an die BdV-Mitgliedschaft gekoppelt. Falls diese gekündigt wird, kann die Versicherung entweder aufgelöst (jeweils zum 1.1. eines Jahres) oder nur direkt mit der VHV zu deren Konditionen fortgeführt werden.
Versichert werden können privat genutzte Pkw, Krafträder (ausgenommen Mofas), Wohnmobile, Wohnwagenanhänger und Anhänger.
Den Beitrag für Ihren Pkw können Sie hier berechnen.
Für Ihr Kraftrad (Motorrad) nutzen Sie diese Möglichkeit.
Der Beitrag für ein Wohnmobil lässt sich hier errechnen.
Leider hat sich bei der VHV der Fehlerteufel eingeschlichen: In einigen Fällen erhalten BdV-Mitglieder ein Schreiben, in dem erklärt wird, dass der Nachlass des Rahmenvertrages nicht gewährt werden kann. Dies ist nicht richtig, da Ihnen der Nachlass selbstverständlich gewährt wird. Sollten Sie von diesem Schreiben betroffen sein, so schicken Sie uns einfach eine Kopie des Schreibens per Fax oder E-Mail und geben Ihre BdV-Mitgliedsnummer an. Wir werden uns dann gern für Sie um eine Korrektur kümmern. Bitte entschuldigen Sie die Umstände.
Eine Beitragsermittlung mit Versicherungsbeginn nach dem 31.03.2012 ist erst ab dem 01.04.2012 möglich, weil erst dann der neue gültige Tarif fest steht. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

