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Kraftfahrzeugversicherung – Allgemein Wichtiges

Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, benötigt eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie kommen um sie also nicht herum.

Der Versicherungsschutz kann um eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, Schutzbriefleistungen, einem Auslandschutz, einer GAP-Deckung, einem zusätzlichen Rabattschutz und einer Fahrer-Unfallversicherung ergänzt werden. Diese Ergänzungen sind freiwillig. Sie sollten Sie nach Ihrem persönlichen Bedarf auswählen.

BdV-Mitglieder und deren (Ehe-)Partner können Versicherungsnehmer sein. Als solche gelten auch deren unterhaltsberechtigte, ledige Kinder bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Die Versicherung ist an die BdV-Mitgliedschaft gekoppelt. Falls diese gekündigt wird, kann die Versicherung entweder aufgelöst (jeweils zum 1.1. eines Jahres) oder nur direkt mit der VHV zu deren Konditionen fortgeführt werden.

Versichert werden können privat genutzte Pkw, Krafträder (ausgenommen Mofas), Wohnmobile, Wohnwagenanhänger und Anhänger.

 

Den Beitrag für Ihren Pkw können Sie hier berechnen.

Für Ihr Kraftrad (Motorrad) nutzen Sie diese Möglichkeit.

Der Beitrag für ein Wohnmobil lässt sich hier errechnen.

 

Eine Beitragsermittlung mit Versicherungsbeginn nach dem 30.08.2010 ist erst ab dem 01.09.2010 möglich, weil erst dann der neue gültige Tarif fest steht. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

 

Haben Sie Fragen?

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Thomas Kahrau

Wenn Sie Fragen zu diesem Rahmenvertrag haben, bin ich Ihr Ansprechpartner und helfe Ihnen gern weiter.

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