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Vorteile/Besonderheiten

  • Der Bund der Versicherten kann als „Ombudsmann“ bei Leistungsfällen beratend in die Leistungsprüfung einbezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte zu diesem Zeitpunkt BdV-Mitglied ist. Es genügt auch, wenn die Voraussetzungen zur Mitversicherung einer anderen Person vorliegen.
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind bis zur Versicherungssumme einschließlich Folgeschäden am Gefriergut sind mitversichert.
  • Implosion von Fernsehgeräten und Folgeschäden am Hausrat sind enthalten.
  • Grobe Fahrlässigkeit ist bei Verursachung eines Versicherungsfalles mitversichert, eine Selbstbeteiligung von 250 Euro ist vereinbart.
  • Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten ist mitversichert.
  • Wasserverlust durch einen versicherten Leitungswasserschaden bis 300 Euro ist enthalten.
  • Witterungsbedingte Rückstauschäden über die Hausentwässerung an Hausratgegenständen sind mitversichert, wenn ein funktionsfähiges Rückstauventil vorhanden ist.
  • Der Inhalt eines Banksafes in der Bundesrepublik Deutschland, grundsätzlich mit 10 % der Versicherungssumme, maximal 6.000 Euro ist mitversichert.
  • Einfacher Diebstahl während eines Krankenhausaufenthaltes in Deutschland bis 500 Euro (Bargeld bis 150 Euro) ist enthalten.
  • Einbruchdiebstahl- und Raubschäden durch Hausangestellte sind bis zu 500 Euro je ausführende Person mitversichert.
  • Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche auf der Leine auf dem angemeldeten Grundstück ist bis zu 500 Euro enthalten.
  • Schäden durch Anprall von Fahrzeugen, z. B. an Verkehrsschwerpunkten, sind mitversichert. Außerdem besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers.
  • Alarmanlagen, die zur Sicherung des Hausrates dienen, sind enthalten.
  • Die Außenversicherung (vorübergehende Mitnahme von Hausrat an einen anderen Ort) gilt auch länger als die üblichen drei Monate (bis maximal 6 Monate).  Die Leistung ist auf 10 % der Versicherungssumme, maximal 12.000 Euro begrenzt.
  • Gegenstände im häuslichen Arbeitszimmer, die Beruf und Gewerbe dienen (jedoch keine Vorräte), sind bis 20 % der Versicherungssumme mitversichert.
  • Transport- und Lagerkosten nach einem Versicherungsfall sind für bis zu 200 Tage enthalten.
  • Bewachungskosten sind in Folge eines versicherten Ereignisses bis jeweils 1.500 Euro mitversichert.
  • Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen nach einem Versicherungsereignis sind jeweils bis 1.500 Euro mitversichert, ebenso Umzugskosten.  
  • Diebstahl aus dem Kfz innerhalb Deutschlands ist bis zu 300 Euro je Schaden mitversichert.
  • Diebstahl von einem angeschlossenen Kinderwagen aus dem Treppenhaus ist bis zu 500 Euro je Schaden mitversichert.
  • Rückreisekosten bei größeren Schäden sind mitversichert, sofern der Schaden 5.000 Euro übersteigt und die Anwesenheit des Versicherten oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person erforderlich ist.
  • Schäden durch Erpressung
  • Sengschäden sind mitversichert, auch wenn diese nicht durch einen Brand entstanden sind.
  • Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken ist bis 1% der Versicherungssumme (max. 500 Euro) mitversichert, sofern hierfür keine anderen Versicherungen bestehen.
  • Sachverständigenkosten sind bis zu 3.000 Euro beitragsfrei mitversichert, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 50.000 Euro übersteigt.
  • Der Missbrauch Ihres Telefons ist nach einem versicherten Einbruchdiebstahlschaden mitversichert. Die Entschädigungsgrenze liegt bei 150 Euro.
  • Über die Außenversicherung besteht auch Versicherungsschutz für Dinge, die während einer Schiffsreise aus einer verschlossenen Kabine gestohlen werden. Gleiches gilt für die Zerstörung oder Beschädigung der Sachen. Hier leistet die Hausratversicherung nur, wenn kein anderer Versicherungsvertrag (z. B. Reisegepäckversicherung) besteht.
 

Haben Sie Fragen?

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Doris Oeverdieck

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