Häufig gestellte Fragen - FAQ Hausrat
- Gegen welche Gefahren ist man in der Rahmen-Hausratversicherung versichert?
- Was ist bei Glasbruch versichert?
- Wie errechnet man den genauen Hausratwert bzw. die Versicherungssumme?
- Sollte man die Einbauküche über die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung versichern?
- Zahlt die Hausratversicherung auch bei Fahrraddiebstahl?
- Wie wird im Schadenfall ein Nachweis für den Besitz des Fahrrades erbracht?
- Sind Überspannungsschäden mitversichert?
- Wie wird im Versicherungsfall entschädigt?
- Wie werden allgemeine Änderungen zum Rahmenvertrag mitgeteilt?
- Wann kann eine Abmeldung vom Rahmenvertrag erfolgen?
Gegen welche Gefahren ist man in der Rahmen-Hausratversicherung versichert?
Feuer, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Leitungswasser, Sturm (einschl. Hagel), Vandalismus nach einem Einbruch sowie Überspannung durch Blitzschlag. Bitte beachten Sie, dass nur der Einbruchdiebstahl, nicht aber der einfache Diebstahl, versichert ist.
Unter den Begriff Feuer fallen beispielsweise Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder Anprall bzw. Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Ebenso sind Schäden durch Verpuffung, Rauch oder Verrußung mitversichert, wenn sie Folgen eines Brandes sind.
Unter den Begriff Leitungswasser fallen Schäden, die durch Bruch- oder Frostschäden an beispielsweise den Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) entstanden sind. Versichert sind auch Schäden durch das Wasser selber, welches beispielsweise durch den Rohrbruch ausgetreten ist und die Wände durchfeuchtet hat (sogenannte Nässeschäden).
Unter Sturm versteht man eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Werden durch diese Gefahren Schäden am Gebäude, beispielsweise ein abgedecktes Dach oder zerschlagene Dachziegel, verursacht, so wird vom Versicherungsunternehmen eine Entschädigung gezahlt.
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Was ist bei Glasbruch versichert?
Wenn das Glas z. B. einer Vitrine oder eines Tisches durch eine der versicherten Gefahren, beispielsweise Feuer oder Sturm beschädigt oder zerstört wird, ist dies über die Hausratversicherung abgesichert.
Wenn das Glas allerdings durch eine andere Gefahr (beispielsweise beim Saubermachen durch den Besenstiel) beschädigt oder zerstört wird, ist dies nicht versichert. Allerdings besteht ab dem 01.07.2011 die Möglichkeit, sich auch gegen diese Art von Schäden gegen einen zusätzlichen Beitrag zu versichern. Versichert sind dann beispielsweise Schäden an Spiegeln aus Glas, Glasbehälter von Aquarien und Terrarien und Cerankochfelder. Der Beitrag richtet sich nach Art der Wohnung bzw. des Hauses.
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Wie errechnet man den genauen Hausratwert bzw. die Versicherungssumme?
Wir raten anhand der Wertermittlungstabelle den genauen Hausratwert zu ermitteln. Die Anwendung der Formel "Wohnfläche x 650 Euro (oder anderer Wert)" können wir nicht empfehlen. Diese Formel birgt erhebliche Gefahren in sich. Wer z. B. in einer großen Altbauwohnung mit preiswerter Einrichtung wohnt (Studenten, junge Ehepaare), zahlt mit Sicherheit zuviel Beitrag. Wer dagegen in seiner Wohnung eine besonders wertvolle Einrichtung hat, ist bei Totalschaden unterversichert und erhält vielleicht nur die Hälfte oder ein Drittel seines Hausratwertes. Dennoch gilt auch für unseren Rahmenvertrag bei einer Versicherungssumme von 650 Euro je qm Wohnfläche automatisch die sog. "Unterversicherungsverzichtsklausel".
Im Schadenfall empfehlen wir zur Beweissicherung Belege über wertvolle Gegenstände getrennt vom Hausrat aufzubewahren. Sehr nützlich im Schadenfall: ein Videofilm oder viele Fotos der Wohnung mit Nahaufnahmen aller Wertgegenstände.
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Sollte man die Einbauküche über die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung versichern?
Ob die Einbauküche nun in der Wohngebäude- oder in der Hausratversicherung berücksichtigt werden soll, ist leider nicht ganz einfach zu entscheiden. Grundsätzlich ist die Mitversicherung in der Wohngebäudeversicherung zwar vom Beitrag her günstiger, beachten sollte man aber, dass die Küche dann nicht gegen den Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl versichert ist. Da die Vandalismusschäden in den letzten Jahren immer mehr zugenommen haben, wäre eine Absicherung der Einbauküche über die Hausratversicherung ratsam. Der Wert der Küche muss jedoch bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt werden, außerdem sollte auf dem Anmeldeformular ein entsprechender Vermerk vorhanden sein, damit es im Schadenfall nicht zu Unstimmigkeiten kommen kann.
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Zahlt die Hausratversicherung auch bei Fahrraddiebstahl?
Über den Rahmen-Hausratversicherungsvertrag ist das Fahrrad grundsätzlich gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Leitungswasser, Sturm (einschließlich Hagel) versichert.
Sollten Fahrräder bei einem Einbruchdiebstahl aus einem allein genutzten geschlossenen Raum entwendet werden, sind sie wie ganz normaler Hausrat zu behandeln, werden also zum Neuwert über die Hausratversicherung ersetzt.
Sollten Sie sich für die Einbindung der Fahrräder in die Hausratversicherung entschieden haben, wird zusätzlich gemäß der vereinbarten Erstattungsgrenzen von 1% bzw. 2 % der Versicherungssumme reguliert, wenn nachweislich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicherweise durch ein Schloss gesichert war oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand.
Pedelecs und E-Bikes werden auch als Fahrräder betrachtet und können daher ebenfalls über die Erweiterung "Fahrraddiebstahl" mitversichert werden.
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Wie wird im Schadenfall ein Nachweis für den Besitz des Fahrrades erbracht?
Der Diebstahl muss unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Sie stehen grundsätzlich als Geschädigter in der Beweispflicht. Sie sollten daher auf jeden Fall über entsprechende Anschaffungsbelege/Nachweise Ihrer Fahrräder verfügen. Auch ein Foto wäre sehr hilfreich.
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Sind Überspannungsschäden mitversichert?
Versicherungsschutz besteht auch für Überspannungsschäden. Zu beachten ist jedoch, dass nicht Überspannungen jeder Art versichert sind, sondern nur Schäden aufgrund von „Gewittertätigkeit". Eine Überspannung aufgrund von Netzschwankungen wäre damit nicht ersatzpflichtig.
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Wie wird im Versicherungsfall entschädigt?
Es besteht die Möglichkeit, die Fahrräder mit 1 % bzw. 2 % der Versicherungssumme abzusichern. Beispiel: Vereinbarte Hausrat-Versicherungssumme: 50.000 Euro. Erstattung bei 1 % = maximal 500 Euro. Erstattung bei 2 % = maximal 1.000 Euro. Grundsätzlich greift eine Selbstbeteiligung von 100 Euro je Schadenfall.
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Wie werden allgemeine Änderungen zum Rahmenvertrag mitgeteilt?
Bei Veränderungen in den Rahmenverträgen erhalten die Gruppenversicherten Nachricht – bei positiven Veränderungen durch die Beilage der BdV Mitgliederservice GmbH zur BdV-INFO, bei nachteiligen Veränderungen durch individuelle Mitteilungen.
Wann kann eine Abmeldung vom Rahmenvertrag erfolgen?
Abmeldungen durch das Mitglied sind halbjährlich bis zu zwei Wochen vor jeder Hauptfälligkeit zum Januar oder Juli möglich. Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn keine Abmeldung erfolgt. Eine Abmeldung zum Rahmenvertrag durch die BdV Mitgliederservice GmbH erfolgt mit einer Frist von drei Monaten zum 1.1. eines jeden Jahres (kürzere Abmeldefristen können nach einer Schadenregulierung oder Gefahrerhöhung angewendet werden).
Die Mitversicherung von unverheirateten Kindern oder deren Risiken endet mit Abschluss der ersten Ausbildung, spätestens aber mit dem 25. Lebensjahr (Ausnahme Privathaftpflichtversicherung, s. Informationen zu diesem Rahmenvertrag). In der Rechtsschutzversicherung endet der Versicherungsschutz mitversicherter Kinder bei Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit, auch hier ist die Mitversicherung auf das 25. Lebensjahr begrenzt.

