Vorteile/Besonderheiten
- Der Bund der Versicherten kann als „Ombudsmann“ bei Leistungsfällen beratend in die Leistungsprüfung einbezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte zu diesem Zeitpunkt BdV-Mitglied ist. Es genügt auch, wenn die Voraussetzungen zur Mitversicherung einer anderen Person vorliegen.

