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Elementarschadenversicherung Hausrat – Allgemein Wichtiges

Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch Überschwemmung oder Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch entstehen. Nicht enthalten sind Schäden, die durch Sturmflut oder Rückstau auftreten. Wer in gefährdeten Gebieten wohnt, muss damit rechnen, dass die Gesellschaften ihm eine Elementarschadenversicherung nicht ohne Weiteres anbieten.

Der Abschluss der Elementarschadenversicherung ist nur in Verbindung mit der Hausratversicherung über den Rahmenvertrag möglich.

 

 

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Doris Oeverdieck

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