Hausratversicherung – Allgemein Wichtiges
Sie haben eine Wohnung oder ein Haus mit großem Aufwand eingerichtet? Dann sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen. Bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag oder Leitungswasser, Sturm oder Hagel, Einbruch oder Vandalismus ersetzt der Versicherer Ihren Hausrat zum Neuwert oder übernimmt die Reparaturkosten. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen, die das Risiko erhöhen, dazu zählen Umzug, Leerstand der Wohnung, feuergefährliche Gewerbebetriebe in der Nachbarschaft, der BdV Mitgliederservice GmbH mitzuteilen sind.
Höherwertige Gegenstände sind bis zu 25 % der Versicherungssumme mitversichert. Dazu gehören Gold und Silber sowie Schmuck, außerdem Pelze, echte Teppiche und Gobelins, Ölgemälde, Aquarelle oder Zeichnungen, Graphiken, Plastiken sowie Gegenstände, die mehr als 100 Jahre alt sind (Antiquitäten, mit Ausnahme von Möbelstücken). Bitte beachten Sie die Entschädigungsgrenzen und Aufbewahrungsvorschriften in § 13 der VHB. Für Teppiche, Gobelins, Gemälde, Kunstgegenstände, Schmuckstücke und Pelze mit Einzelwert über 2.500 Euro bitte bei der Anmeldung eine Wertaufstellung und eventuell Fotos beifügen, gegebenenfalls mit Namen der/des Künstler(s).
Fahrräder können über den Rahmenvertrag zur Hausratversicherung mitversichert werden und zwar zum Neuwert bis zu 1 % oder 2 % der Hausratversicherungssumme. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro je Schadensfall. Wegen der Beweispflicht im Schadensfall müssen die Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder beschafft und aufbewahrt werden. Eine Fahrradversicherung ist sinnvoll, wenn es sich um ein hochwertiges Fahrrad handelt.

