Vorteile/Besonderheiten
- Der Bund der Versicherten kann als „Ombudsmann“ bei Leistungsfällen beratend in die Leistungsprüfung einbezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die angemeldete Person im Leistungsfall noch BdV-Mitglied ist oder die Voraussetzungen über die Mitversicherung einer anderen Person noch vorliegen.
- Der BdV handelt für seine Mitglieder gute Beiträge und Bedingungen aus. Eine Anmeldung zum Rahmen-Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungsvertrag kann ganz ohne oder mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadenfall erfolgen.
- Bauvorhaben bis zu einer Bausumme in Höhe von 100.000 Euro gelten als mitversichert.
- Sofern eine Anmeldung zum Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag besteht, gilt ein im Inland gelegenes Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) automatisch als beitragsfrei mitversichert, sofern dieses von der versicherten Person ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Außerdem ist die Vermietung einer Einliegerwohnung im selbstgenutzten Einfamilienhaus bzw. die Vermietung einer Wohnung im Zweifamilienhaus mitversichert, soweit eine Wohnung von der angemeldeten Person bewohnt wird.

