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Häufig gestellte Fragen - FAQ Haftpflicht Haus- und Grund

 

Wer sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen?

Jeder Grundstücks- und Hauseigentümer muss für Schäden haften, die von seinem Grundstück ausgehen und sollte daher eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Diese schützt vor Risiken, die auf und vor dem Grundstück, z.B. dem Fußweg, entstehen könnten. In einigen Gemeinden ist es üblich, dass der Besitzer des Grundstücks auch für die Straßenreinigung mit verantwortlich ist. Dieses Risiko ist auch versichert. Besondere Risiken entstehen im Herbst durch feuchtes Laub und im Winter durch Eis und Schneeglätte. Die Versicherung befreit nicht von der Räum- und Streupflicht. Im Schadenfall schützt sie aber vor den finanziellen Folgen.

Wenn Sie über den Rahmenvertrag eine Privathaftpflichtversicherung angemeldet haben, ist ein im Inland stehendes Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) automatisch mitversichert. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es vom Ihnen ausschließlich zum Bewohnen genutzt wird. Auch die Vermietung einer Einliegerwohnung im selbst genutzten Einfamilienhaus oder die Vermietung einer Wohnung im Zweifamilienhaus ist mitversichert, wenn Sie selbst eine der Wohnungen im Haus bewohnen. Eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist in diesem Fall nicht notwendig.

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Wie hoch sollte die Versicherungssumme gewählt werden?

Die Versicherungssummen von Haftpflichtversicherungen sind vorgegeben. Es gibt im Rahmenvertrag zwei Alternativen: 3 Mio. oder 5 Mio. Euro. Die Deckungssumme sollte mindestens 3 Mio. Euro betragen.

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Wie berechnet man die Brutto-Jahres-Mieteinnahme?

Die Brutto-Jahresmiete errechnet sich aus der Grundmiete sowie den Betriebskosten(Müll, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc.). Verbrauchskosten wie Strom, Heizung und Wasser zählen nicht dazu. Die Monatsmiete nehmen Sie mal zwölf und erhalten somit die Brutto-Jahres-Mieteinnahmen.

Haben Sie keine Mieteinnahmen, müssen Sie den ortsüblichen Quadratmeterpreis als Maßstab nehmen. Den nennt Ihnen die Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Den Quadratmetermietpreis multiplizieren Sie mit der Gesamtwohnfläche des Hauses. Die Summe daraus ergibt die Netto- Kaltmiete. Hinzurechnen müssen Sie die die Betriebskosten (Müll, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc.) rechnen, die Summe nehmen Sie ebenfalls mal 12, so ergibt sich die Brutto-Jahresmiete.

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Kann ich mich auch ohne Einschluss einer Selbstbeteiligung zum Rahmenvertrag anmelden?

Ja, eine Anmeldung zum Rahmenvertrag kann auch ohne Selbstbeteiligung beantragt werden.

Der Vorteil einer Selbstbeteiligung ist, dass die Beiträge geringer sind. Soweit eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, haben Sie von jeder Schadenersatzleistung die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung zu tragen. Für Schäden, die innerhalb dieser Summe liegen, besteht kein Versicherungsschutz.

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Benötige ich für ein unbebautes Grundstück eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Auch Eigentümer von unbebauten Grundstücken benötigen diese Versicherung. Die Anmeldung wird zum Mindestbeitrag erfolgen, bitte vermerken Sie jedoch auf dem Anmeldeformular, dass es sich um ein unbebautes Grundstück handelt. Sofern jedoch über den Rahmenvertrag eine Anmeldung zum Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag besteht, sind bis zu drei unbebaute Grundstücke von einer Gesamtgröße bis zu 2.000 m² bereits mitversichert. In diesem Falle muss der BdV Mitgliederservice GmbH die Gesamtgröße sowie die komplette Anschrift bekannt gegeben werden. Sollten mehr als drei Grundstücke oder Grundstücke von mehr als 2000 qm vorhanden sein, besteht für keines davon Versicherungsschutz.

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Wie werden allgemeine Änderungen zum Rahmenvertrag mitgeteilt?

Bei Veränderungen in den Rahmenverträgen erhalten die Gruppenversicherten Nachricht – bei positiven Veränderungen durch die Beilage der BdV Mitgliederservice GmbH zur BdV-INFO, bei nachteiligen Veränderungen durch individuelle Mitteilungen.

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Wann kann eine Abmeldung vom Rahmenvertrag erfolgen?

Abmeldungen durch das Mitglied sind halbjährlich bis zu zwei Wochen vor jeder Hauptfälligkeit zum Januar oder Juli möglich. Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn keine Abmeldung erfolgt. Eine Abmeldung zum Rahmenvertrag durch die BdV Mitgliederservice GmbH erfolgt mit einer Frist von drei Monaten zum 1.1. eines jeden Jahres (kürzere Abmeldefristen können nach einer Schadenregulierung oder Gefahrerhöhung angewendet werden).

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Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen?

Susanne Westphal

Wenn Sie Fragen zu diesem Rahmenvertrag haben, bin ich Ihr Ansprechpartner und helfe Ihnen gern weiter.

Schicken Sie mir unter Angabe Ihrer Mitglieds- nummer einfach eine E-Mail.

AKTUELL

Die BdV Mitgliederservice GmbH stellt ein!

Wir suchen zum 1. April 2012 einen neuen Kollegen/eine neue Kollegin, der/die uns in Vollzeit in der Verwaltung der Rahmenverträge unterstützt.

Wenn Sie ein Herz für den Verbraucherschutz haben und Freude am Umgang mit Kunden haben, dann schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 28. Februar 2012 per E-Mail oder auf dem Postweg an Anja Hardekopf.

Service-Hotline

04193 - 754 897


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