Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Allgemein Wichtiges
Jeder Grundstücks- und Hauseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück oder Haus gefahrenfrei und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Als Besitzer haften Sie unbegrenzt ein Leben lang für Schäden, die durch eine Vernachlässigung Ihre Sorgfaltspflicht verursacht wurden. Deshalb ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wichtig.
Auch als Eigentümer einer Eigentumswohnung ist eine solche Versicherung wichtig, weil Ihnen zusammen mit anderen Wohnungseigentümern Gemeinschaftseigentum gehört. Meist besteht über den Verwalter bereits eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Gefahren, die davon ausgehen, sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert.
Wer allerdings ein Einfamilienhaus bewohnt, sollte zunächst prüfen, ob dieses Risiko nicht bereits über eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Über den Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag ist die Vermietung einer Einliegerwohnung im selbst genutzten Einfamilienhaus oder die Vermietung einer Wohnung im Zweifamilienhaus bereits mitversichert, wenn der Versicherungsnehmer selbst eine der Wohnungen im Haus bewohnt.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden gekommen ist, z. B. durch herabfallende Ziegel, einen Sturz bei Glatteis oder durch herumliegende Äste.
Unbebaute Grundstücke sollten auch über eine Haftpflichtversicherung abgesichert werden, hier haften Sie, wenn ein Dritter auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Ein Schild „Betreten verboten“ reicht hier nicht aus. Die Grundstücke können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über eine bestehende Privathaftpflicht mitversichert werden. Zum Rahmenvertrag bieten wir beitragsfrei eine Mitversicherung bis zu drei Grundstücken mit einer Gesamtgröße von maximal 2.000 qm an.

