Vorteile/Besonderheiten
- Der Bund der Versicherten kann als „Ombudsmann“ bei Leistungsfällen beratend in die Leistungsprüfung einbezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte zu diesem Zeitpunkt BdV-Mitglied ist. Es genügt auch, wenn die Voraussetzungen zur Mitversicherung einer anderen Person vorliegen.
- Zum Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag gilt ein im Inland stehendes Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) automatisch als mitversichert, wenn dieses von der versicherten Person ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Versichert ist zudem die Vermietung einer Einliegerwohnung im selbstgenutzten Einfamilienhaus oder die Vermietung einer Wohnung im Zweifamilienhaus. Voraussetzung ist, dass eine Wohnung von der versicherten Person bewohnt wird.
- Kinder sind bis zum Abschluss der zweiten Berufsausbildung, wenn diese im direkten Anschluss an die erste Ausbildung stattfindet, beitragsfrei mitversichert. Diese Mitversicherung beschränkt sich auf die Vollendung des 27. Lebensjahres und ist gegeben, wenn das Kind weiterhin bei den Eltern lebt und dort amtlich gemeldet ist.
- Im Inland gelegene nicht bebaute und zu privaten Zwecken genutzte Grundstücke (max. drei) mit einer Fläche von insgesamt max. 2.000 qm sind beitragsfrei mitversichert. Sollten mehr als drei Grundstücke oder Grundstücke von mehr als insgesamt 2.000 qm vorhanden sein, besteht für keines davon Versicherungsschutz.
- An- und Umbauarbeiten sowie Reparaturarbeiten am selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus sind ohne Bausummenbeschränkung mitversichert. Wird das Objekt während der Bauphase nicht selbst bewohnt, beschränkt sich die Bausumme auf 60.000 Euro je Bauvorhaben.
- Die Versicherungssumme für Mietsachschäden beträgt 2 Million Euro. In Hotels und gemieteten Ferienhäusern oder Ferienwohnungen sind Schäden an beweglichen Sachen bis zu einer Summe von 10.000 Euro je Schaden mitversichert.
- Die Tätigkeit als Tagesmutter ist für die Aufsichtspflicht von bis zu 4 Kindern mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Ausgeschlossen ist jedoch die Tätigkeit in Kindergärten oder -tagesstätten.
- Der Verlust privater oder fremder privater Wohnungsschlüssel ist mit einer Deckungssumme von 20.000 Euro abgedeckt.
- Falls der Verursacher keine Privathaftpflichtversicherung hat und einen Schaden von mehr als 2.500 Euro (ohne Kosten und Zinsen) nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen kann, sorgt eine Ausfalldeckung unter bestimmten Voraussetzungen dafür, dass Sie Ihr Geld dennoch bekommen.
- Falls Ihr Kind unter sieben Jahren einen Schaden verursacht, verzichtet der Versicherer auf Wunsch auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung. Er wird sich nicht auf die Deliktunfähigkeit berufen und den Schaden übernehmen, wenn kein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) zuständig ist. Die Höchstersatzleistung beträgt 20.000 Euro je Schadensfall. Für derartige Schäden liegt die Selbstbeteiligung bei 150 Euro.
- Schäden aus der Teilnahme im Internet, wie beispielsweise durch den Austausch, der Übermittlung oder der Bereitstellung elektronischer Daten, sind mitversichert.
- Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen sind mitversichert. Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 Euro je Schadensfall. Für derartige Schäden liegt die Selbstbeteiligung bei 300 Euro.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit sind mitversichert, wenn sie auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen gefahren werden.
- Ein Öltank oder ein Flüssiggastank mit einem Fassungsvermögen bis zu 5.000 Liter, der sich auf dem Grundstück (oberirdisch) des selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses der versicherten Person befindet, ist beitragsfrei mitversichert.
- Die Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder die Ausübung eines Ferienjobs (bis zu vier Wochen) ist für Schüler öffentlicher oder gleichgestellter privater Schulen mitversichert.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Freiwilligenarbeit in der Kranken- und Altenpflege sowie in der Behinderten- und Jugendarbeit sind automatisch mitversichert.

