Häufig gestellte Fragen - FAQ Haftpflicht Privat
- Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?
- Warum braucht man eine Privathaftpflichtversicherung?
- Wie hoch sollte die Versicherungssumme gewählt werden?
- Ab wann kann der Versicherungsschutz beginnen?
- Kann ich mich auch ohne Einschluss einer Selbstbeteiligung zum Rahmenvertrag anmelden?
- Ist mein Partner mitversichert?
- Wie lange sind Kinder über den Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag ihrer Eltern mitversichert?
- Besteht für Kinder unter sieben Jahren Versicherungsschutz?
- Ist mein Kind mitversichert, wenn es nicht mehr im elterlichen Haus wohnt?
- Ist mein Kind während eines Betriebspraktikums oder Ferienjobs mitversichert?
- Ist ein Au Pair-Mädchen über meine Anmeldung mitversichert?
- Sind Tiere über den Rahmenvertrag mitversichert?
- Ist meine ehrenamtliche Tätigkeit mitversichert?
- Bin ich bei einem Auslandsaufenthalt versichert?
- Was ist ein Vermögensschaden und ist dieser mitversichert?
- Schließt der Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag das Schlüsselrisiko mit ein?
- Sind Mietsachschäden mitversichert?
- Sind geliehen Sachen mitversichert?
- Ist ein Öltank/Flüssiggastank mitversichert?
- Ist eine Ausfalldeckung eingeschlossen?
- Ist ein selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus mitversichert?
- Ist ein Ferienhaus/eine Ferienwohnung mitversichert?
- Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?
- Sind Bauvorhaben mitversichert?
- Sind Schäden, die mit einem Fahrrad- und Elektrorad verursacht werden, mitversichert?
- Ist eine Anmeldung zur Berufs-, Betriebs- oder Diensthaftpflichtversicherung möglich?
- In welchen Fällen zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht?
- Unter welchen Voraussetzungen kann die Selbstbeteiligung vom BdV übernommen werden?
- Wann ist eine Veränderung der Versicherungssumme möglich?
- Wie werden allgemeine Änderungen zum Rahmenvertrag mitgeteilt?
- Wann kann eine Abmeldung vom Rahmenvertrag erfolgen?
Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?
Eine private Haftpflichtversicherung braucht jedermann: als Privatperson oder als Familienvorstand, als Wohnungsinhaber, als Mieter, als Bewohner eines Einfamilienhauses, als Fußgänger und Radfahrer im Verkehr, in der Freizeit, als Sportler, auf Reisen usw.
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Warum braucht man eine Privathaftpflichtversicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt generell für Schäden auf, die Sie oder Ihre Familienangehörigen Dritten zufügen. Dabei muss ein Verschulden nachgewiesen werden. Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen sowie dem Einkommen ein Leben lang. Die Privathaftpflichtversicherung wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche eines Geschädigten ab. Wenn es darüber zu einem Prozess kommt, übernimmt sie alle Prozess- und Anwaltskosten. Sie ist insoweit auch eine Art „Rechtsschutzversicherung“.
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Wie hoch sollte die Versicherungssumme gewählt werden?
Die Versicherungssummen von Haftpflichtversicherungen sind vorgegeben. Es gibt im Rahmenvertrag drei Alternativen: 3 Mio., 5 Mio. oder 10 Mio. Euro. Die Deckungssumme einer Privathaftpflichtversicherung sollte mindestens 3 Mio. Euro betragen.
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Ab wann kann der Versicherungsschutz beginnen?
Vorläufiger Versicherungsschutz besteht mit Annahme der Anmeldung zum Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag bzw. mit dem in der Anmeldung angegebenen Beginn, wenn keine Vorschäden vorliegen. Ansonsten entscheidet das Versicherungsunternehmen über die Annahme der Anmeldung und den Beginn des Versicherungsschutzes. Dieser tritt nicht in Kraft, wenn die Abbuchung des Erstbeitrages erfolglos ist.
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Kann ich mich auch ohne Einschluss einer Selbstbeteiligung zum Rahmenvertrag anmelden?
Ja, eine Anmeldung zum Rahmenvertrag kann auch ohne Selbstbeteiligung beantragt werden.
Der Vorteil einer Selbstbeteiligung ist, dass die Beiträge geringer sind. Soweit eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, haben Sie von jeder Schadenersatzleistung die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung zu tragen. Für Schäden, die innerhalb dieser Summe liegen, besteht kein Versicherungsschutz.
Ist mein Partner mitversichert?
Leben Sie in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen, kann der Partner beitragsfrei mit aufgenommen werden. Hierzu muss auf der Anmeldung der vollständige Name sowie das Geburtsdatum des Lebensgefährten eingetragen werden. Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Partner mit amtlicher Meldung an einem gemeinsamen Wohnsitz leben.
Ehepartner sind automatisch mitversichert.
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Wie lange sind Kinder über den Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag ihrer Eltern mitversichert?
Unverheiratete Kinder, dazu gehören auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sind mitversichert solange sie sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung – Lehre und/oder Studium-, nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dgl.). Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule fällt bis zu einem Jahr ebenso unter den versicherten Zeitraum, wie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung. Bei einer berufsbezogenen Zweitausbildung des Kindesbeschränkt sich die Mitversicherung auf die Vollendung des 27.Lebensjahres und ist nur gegeben, wenn das Kind im elterlichen Hause wohnt und dort amtlich gemeldet ist.
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Besteht für Kinder unter sieben Jahren Versicherungsschutz?
Kinder sind automatisch über den Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag mitversichert.
Beachten Sie aber bitte, dass Kinder unter sieben Jahren keinen Versicherungsschutz brauchen. Seit dem 01.08.2002 können Kinder im Straßenverkehr sogar erst ab Vollendung des zehnten Lebensjahres haftbar gemacht werden.
Für den Schaden, den ein Kind anrichtet, kann nach dem Gesetz nicht das Kind verantwortlich gemacht werden, sondern allenfalls derjenige, der die Aufsicht über das Kind geführt hat. Das sind nicht immer die Eltern. Das kann auch die Oma oder eine Nachbarin sein. Die Gerichte stehen allerdings auf dem Standpunkt, dass die Aufsicht über Kinder nur in wenigen, ganz groben Fällen vernachlässigt ist, so dass viele, denen von kleinen Kindern ein Schaden zugefügt wurde, sehr oft leer ausgehen. Wenn kleine Kinder also Unfug angestellt haben, sollten Sie die Verpflichtung zum Schadenausgleich nicht voreilig anerkennen oder gar bezahlen. Sie sind dazu nach dem Gesetz nicht verpflichtet. Und wenn Sie nicht bezahlen müssen, bezahlt selbstverständlich auch die Privathaftpflichtversicherung nicht. Jede Haftpflichtversicherung befriedigt nur diejenigen Ansprüche, die nach dem Gesetz berechtigt sind.
Zu unserem Rahmenvertrag gibt es hierzu eine Erweiterung: „Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung“.
Unser Gruppenversicherungspartner, die Medien-Versicherung, wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Kindern berufen, soweit dies die anmeldende Person wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist. Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige), soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind, vor. Für diese Schäden gilt eine Versicherungssumme von 20.000 Euro sowie Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadenfall.
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Ist mein Kind mitversichert, wenn es nicht mehr im elterlichen Haus wohnt?
Wenn Ihr Kind sich in der Erstausbildung befindet und nicht mehr bei Ihnen im Hause wohnt, ist eine Mitversicherung über den Privathaftpflichtversicherungsvertrag weiterhin gegeben. Schäden in der gemieteten Wohnung sind ebenfalls abgedeckt. Sobald allerdings eine berufsbezogene Zweitausbildung ansteht, muss Ihr Kind sich selbst privathaftpflichtversichern.
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Ist mein Kind während eines Betriebspraktikums oder Ferienjobs mitversichert?
Schüler von öffentlichen oder gleichgestellten privaten Schulen sind bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder bei Ausübung eines Ferienjobs (bis zu vier Wochen) über ihre Eltern versichert.
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Ist ein Au Pair-Mädchen über meine Anmeldung mitversichert?
Ein Au Pair-Mädchen ist automatisch über eine Anmeldung zum Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag mitversichert und muss nicht namentlich genannt werden.
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Sind Tiere über den Rahmenvertrag mitversichert?
Kleintiere wie Katzen, Vögel, Bienen oder Brieftauben sind mitversichert.
Nicht versichert sind dagegen Hunde, Pferde und Rinder sowie Tiere, die zu landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Ihren Hund oder Ihr Pferd können Sie über den Rahmenvertrag zur Tierhalterhaftpflichtversicherung anmelden, eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung gibt es über den Rahmenvertrag nicht.
Ist meine ehrenamtliche Tätigkeit mitversichert?
Ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Freiwilligenarbeit in der Kranken- und Altenpflege sowie in der Behinderten- und Jugendarbeit sind über den Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag automatisch mitversichert.
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Bin ich bei einem Auslandsaufenthalt versichert?
Innerhalb Europas ist der Auslandaufenthalt über den Rahmen-Privathaftpflicht-versicherungsvertrag unbegrenzt mitversichert. Bei Aufenthalten im außereuropäischen Ausland besteht der Versicherungsschutz bis zu fünf Jahren.
Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland ist eine individuelle Prüfung einer Weiterversicherung notwendig. In diesem Fall sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gern.
Was ist ein Vermögensschaden und ist dieser mitversichert?
Ein Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht. Gemeint sind hier Ersatzansprüche aus entgangenem Gewinn, der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Wettbewerbsrechtsverletzung, aber auch bei Ersatzansprüchen wegen finanzieller Verluste z.B. auf Grund einer Falschberatung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Hiermit sind die „echten Vermögensschäden“ gemeint.
Davon abzugrenzen sind die „unechten Vermögensschäden“, die auch „Vermögensfolgeschäden“ genannt werden. Hierbei handelt es sich um Ersatzansprüche die aus Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen.
Vermögensschäden sind über den Rahmenvertrag bis 150.000 Euro mitversichert.
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Schließt der Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag das Schlüsselrisiko mit ein?
Der Verlust von Schlüsseln zur Zentral-Schließanlage einer gemieteten Wohnung und von fremden privaten Schlüsseln ist bis zu einer Höchstersatzleistung von 20.000 Euro mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro über die Anmeldung zum Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag abgedeckt.
Dienstschlüssel sind nicht automatisch mitversichert, können aber als Erweiterung zum Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag (Zuschlag 5,50 Euro jährlich) mit aufgenomen werden. Die Höchstdeckungssumme beträgt 20.000 Euro pro Schaden. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent, mindestens 25 Euro, maximal aber 500 Euro.
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Sind Mietsachschäden mitversichert?
Beschädigungen von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden gelten als Mietsachschäden. Diese sind bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro eingeschlossen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten sowie Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Es besteht außerdem Versicherungsschutz für Schäden an gemieteten und beweglichen Sachen in Hotels und gemieteten Ferienhäusern/-wohnungen.
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Sind geliehen Sachen mitversichert?
Die Beschädigung, Vernichtung oder Verlust von geliehenen Sachen, die man vorübergehend (nicht länger als 3 Monate) zu privaten Zwecken nutzt, sind über den Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag mitversichert. Die Höchstersatzleistung beträgt für Sachschäden 5000 Euro. Eine Selbstbeteiligung von 500 Euro gilt als vereinbart.
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Ist ein Öltank/Flüssiggastank mitversichert?
Die Haftpflichtversicherung eines Öl- oder Flüssiggastanks bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Liter ist beitragsfrei über den Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag eingeschlossen, wenn sich der Öltank oberirdisch (z.B. im Keller) auf dem Grundstück eines selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus befindet.
Die Mitversicherung eines Flüssiggastanks gilt auch, wenn der Tank sich unterirdisch auf dem Grundstück befindet.
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Ist eine Ausfalldeckung eingeschlossen?
Die Ausfalldeckung ist über den Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag mitversichert.
Der Versicherer kommt für Schäden auf, die durch den verursachten Dritten ganz oder teilweise nicht ersetzt werden können. Dabei werden nur Schäden ersetzt, für die ein rechtskräftiges Urteil besteht und die mindestens 2.500 Euro betragen.
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Ist ein selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus mitversichert?
Zum Rahmenvertrag ist ein im Inland gelegenes Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) automatisch mitversichert, sofern dieses von der versicherten Person ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Außerdem ist die Vermietung einer Einliegerwohnung im selbst genutzten Einfamilienhaus bzw. die Vermietung einer Wohnung im Zweifamilienhaus mitversichert, soweit eine Wohnung von der versicherten Person bewohnt wird.
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Ist ein Ferienhaus/eine Ferienwohnung mitversichert?
Ferienhäuser oder Ferienwohnungen (auch Wochenendhäuser) innerhalb Europas sind über den Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag mitversichert, sofern sie von der angemeldeten Person ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden. Sofern das Objekt vermietet wird, muss eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?
Von einem Gefälligkeitsschaden spricht man, wenn die Schadenursache in einer gefälligen Handlung liegt. Ein solcher liegt vor, wenn Sie z.B. einem Bekannten beim Umzug helfen und dabei einen Schaden anrichten. Diese Schäden sind über den Rahmenvertrag mitversichert. Die Höchstersatzleistung ist auf 10.000 Euro begrenzt und für diese Schadenfälle gilt eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vereinbart.
Sind Bauvorhaben mitversichert?
An- und Umbauarbeiten sowie Reparaturarbeiten am selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus sind ohne Bausummenbeschränkung mitversichert.
Ist das Haus während der Bauphase nicht selbst bewohnt, besteht Versicherungsschutz bis zu einer Bausumme von 60.000 Euro je Bauvorhaben.
Sind Schäden, die mit einem Fahrrad- und Elektrorad verursacht werden, mitversichert?
Schäden, die durch Fahrräder ohne Hilfsmotor (oder auch durch Skateboards oder Rollschuhe/Inline Skates) verursacht werden, sind mitversichert.
Bei den Elektrorädern ist eine Mitversicherung nur dann gegeben, wenn es sich um Fahrräder mit limitierter Tretunterstützung (bis 250 Watt) handelt. Kein Versicherungsschutz besteht bei Elektrorädern mit selbständigem Antrieb über die limitierte Tretunterstützung hinaus. Es besteht generell kein Versicherungsschutz, wenn für das Elektrorad eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
Was ist ein Fahrrad mit limitierter Tretunterstützung?
Der Begriff "begrenzte bzw. limitierte Tretunterstützung" bedeutet, dass der vorhandene Elektromotor nur dann in Aktion tritt, wenn die Pedale getreten wird. Es wird ausschließlich das Treten durch den Elektromotor unterstützt. Die Motorleistung wird über einen Kraft- oder Bewegungssensor gesteuert. Vergleichbar mit der Servolenkung bei einem Auto unterstützt der Elektromotor lediglich die Bewegung des Fahrers. EU-Richtlinien begrenzen die mittlere Leistung des Elektromotors auf 250 Watt. Damit kann eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 25 km/h erziehlt werden. Derartige Pedelecs sind Fahrräder im Sinne der STVO. Es besteht weder eine Versicherungs- noch Führerscheinpflicht.
Nicht versichert sind: E-Bike, E-Roller oder E-Scooter. Sie sind bauartbedingt mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h ausgelegt und für diese Elektroräder besteht eine Versicherungs- und Führerscheinpflicht.
Ist eine Anmeldung zur Berufs-, Betriebs- oder Diensthaftpflichtversicherung möglich?
Die BdV Mitgliederservice GmbH bietet den Mitgliedern in Verbindung mit einer Anmeldung zum Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag ab einer Deckungssumme von 2,56 Mio. Euro (nur für Beamte und Angestellte von Bund, Ländern und Gemeinden - die genauen Berufsgruppen können Sie bei uns anfordern) die Möglichkeit eines zusätzlichen Abschlusses einer Diensthaftpflichtversicherung. Der Jahresbeitrag zur Diensthaftpflichtversicherung beträgt 9 Euro bei einer Selbstbeteiligung je Schadenfall von 150 Euro. Der Jahresbeitrag zum Dienstschlüsselrisiko beträgt 5,50 Euro. Die Höchstversicherungssumme je Schaden ist mit 15.000 Euro versichert. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens 25 Euro, maximal aber 500 Euro.
Der Einschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über den Rahmenvertrag ist nicht möglich.
In welchen Fällen zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht?
Nicht versichert sind beispielsweise:
- Schäden, die Sie selbst erleiden.
- Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und über den Rahmenvertrag mitversichert sind.
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
- Schäden an gemieteten oder gepachteten Gegenständen (Ausnahme: Mietsachschäden).
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen.
- Schäden, die durch Hunde, Pferde sowie durch Tiere, die zu landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, verursacht wurden.
Unter welchen Voraussetzungen kann die Selbstbeteiligung vom BdV übernommen werden?
Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung kann der Vorstand darüber beschließen, ob die Voraussetzungen vorliegen, um eine Selbstbeteiligung aus dem eigens hierfür eingerichteten „Sozialfond“ zu bestreiten. Für eine Prüfung werden folgende Unterlagen benötigt: Nachweise über das Einkommen, z. B. die Lohnabrechnung, Nachweise bei Bezug von Arbeitslosengeld, oder Hartz IV und eine Aufstellung über die persönlichen laufenden Kosten des Mitgliedes.
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Wann ist eine Veränderung der Versicherungssumme möglich?
Eine Veränderung der Versicherungssumme ist jederzeit möglich. Veränderungen müssen stets schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beantragt werden.
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Wie werden allgemeine Änderungen zum Rahmenvertrag mitgeteilt?
Bei Veränderungen in den Rahmenverträgen erhalten die Gruppenversicherten Nachricht – bei positiven Veränderungen durch die Beilage der BdV Mitgliederservice GmbH zur BdV-INFO, bei nachteiligen Veränderungen durch individuelle Mitteilungen.
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Wann kann eine Abmeldung vom Rahmenvertrag erfolgen?
Abmeldungen durch das Mitglied sind halbjährlich bis zu zwei Wochen vor jeder Hauptfälligkeit zum Januar oder Juli möglich. Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn keine Abmeldung erfolgt. Eine Abmeldung zum Rahmenvertrag durch die BdV Mitgliederservice GmbH erfolgt mit einer Frist von drei Monaten zum 1.1. eines jeden Jahres (kürzere Abmeldefristen können nach einer Schadenregulierung oder Gefahrerhöhung angewendet werden).
Die Mitversicherung von unverheirateten Kindern oder deren Risiken endet normalerweise mit Abschluss der ersten Ausbildung. Kinder sind bis zum Abschluss der zweiten Berufsausbildung, wenn diese im direkten Anschluss an die erste Ausbildung stattfindet, beitragsfrei mitversichert. Diese Mitversicherung beschränkt sich auf die Vollendung des 27. Lebensjahres und ist gegeben, wenn das Kind weiterhin bei den Eltern lebt und dort amtlich gemeldet ist.

