Hinweise Diensthaftpflichtversicherung
Die Anmeldung zur Diensthaftpflichtversicherung ist nur in Verbindung mit einer Rahmen-Privathaftpflichtversicherung möglich, bei einer
Versicherungssumme von 5 Mio. Euro und einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schaden.
Die Anmeldung ist nur für Beamte und Angestellte bei Bund, Ländern und Gemeinden möglich. Voraussetzung ist, dass eine überwiegende
Verwaltungstätigkeit bzw. teilweise technische Tätigkeit ausgeübt wird. Eine Anmeldung ist ebenfalls möglich für Richter, Staatsanwälte und
Polizeibeamte, sowie – ausschließlich bei öffentlichem Dienst – für Lehrer, soziale Berufe und Bedienstete von Kommunen und Versorgungsunternehmen.
Nicht versicherbar sind Bedienstete mit überwiegend technischer Tätigkeit, ärztliches Personal im Gesundheitswesen oder Bedienstete mit
Berufen/Tätigkeiten in Forschungsinstituten, wissenschaftlichen Instituten und Einrichtungen der Medizin, Veterinärmedizin, Pharmazie, Physik,
Chemie, Biologie, Baustoffkunde, Statik und andere. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Beschäftigte bei anderen Arbeitgebern bspw. Körperschaften
öffentlichen Rechts, beliehenen Unternehmen oder privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen.
Hinweise Dienstschlüsselrisikoversicherung
Die Höchstersatzleistung beträgt 20.000 Euro pro Schaden. Es gilt eine Selbstbeteiligung von
10% je Schaden, mindestens 25 Euro, höchstens 500 Euro.