Privathaftpflichtversicherung – Allgemein Wichtiges
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Privatpersonen vor finanziellen Folgen, die durch ein kleines Missgeschick in der Freizeit, im Urlaub oder im Alltag passieren können. Schadenersatzforderungen können in die Millionen gehen. Wer anderen einen Schaden zufügt, ist nach dem Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet. Sie haften schlimmstenfalls mit Ihrem gesamten Vermögen - ein Leben lang.
Sie verletzen einen Bekannten beim Sport oder in der Freizeit, dieser macht Sie nicht für den Schaden haftbar. Zur Behandlung der Verletzung begibt er sich in ärztliche Behandlung. Dort wird seiner Krankenkasse Meldung gemacht, wie diese Verletzung entstanden ist. Die Krankenkasse wird den Verursacher in Regress nehmen und schickt Ihnen die Rechnung.
Der Versicherungsschutz umfasst die gesamte Familie. Eheähnliche Lebenspartner mit gleichem Wohnsitz können beitragsfrei mitversichert werden.
Kinder sind während ihrer Schul-, Wehrdienst- oder Ersatzdienstzeit und bis zum Abschluss einer Ausbildung danach über die Eltern mitversichert, wenn Sie nicht verheiratet sind. Das trifft auch auf Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder zu. Mitversichert bleiben sie auch, wenn ein Jahr Wartezeit bis zur Ausbildung eintritt. Dasselbe gilt für Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr nach der Ausbildung. Selbst die angemietete Wohnung im Studium ist abgedeckt. Strebt Ihr Kind eine berufsbezogene Zweitausbildung an, ist eine Mitversicherung allerdings nur bis zum 27. Lebensjahr gegeben, wenn das Kind bei Ihnen im Hause wohnt.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche, wenn kein Haftungsanspruch gegen Sie besteht und wird in diesem Moment zur Rechtsschutzversicherung.
Zahme Haustiere, wie z. B. Katzen und Vögel sind über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert und benötigen keine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Werden Sie selbst geschädigt und der Schädiger besitzt keine Haftpflichtversicherung, ist eine Ausfalldeckung mitversichert. Dabei werden Schäden ersetzt, für die ein rechtskräftiges Urteil besteht und die mindestens 2.500 Euro betragen.

