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Häufig gestellte Fragen - FAQ Haftpflicht Pferd

 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme gewählt werden?

Die Versicherungssummen von Haftpflichtversicherungen sind vorgegeben. Es gibt im Rahmenvertrag zwei Alternativen: 3 Mio. oder 5 Mio. Euro. Grundsätzlich sollte eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro gewählt werden.

 

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Kann ich mich auch ohne Einschluss einer Selbstbeteiligung zum Rahmenvertrag anmelden?

Ja, eine Anmeldung zum Rahmenvertrag kann auch ohne Selbstbeteiligung beantragt werden.

Der Vorteil einer Selbstbeteiligung ist, dass die Beiträge geringer sind. Soweit eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, haben Sie von jeder Schadenersatzleistung die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung zu tragen. Für Schäden, die innerhalb dieser Summe liegen, besteht kein Versicherungsschutz.

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Ist mein Pferd auf der Weide auch versichert?

Das Weiderisiko ist über den Rahmen-Pferdehaftpflichtversicherungsvertrag, einschließlich in der Zeit in der das Pferd vom Stall zur Weide und zurückgebracht wird, mitversichert.

 

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Ist die Offen- und Laufstallhaltung mitversichert?

Die Offen- sowie Laufstallhaltung des Pferdes ist über den Rahmenvertrag eingeschlossen.

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Besteht über den Rahmenvertrag Versicherungsschutz für Flurschäden?

Alle Flurschäden, natürlich mit Ausnahme von vorsätzlich herbeigeführten Schäden, sind über den Rahmenvertrag mitversichert.

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Wenn ich mit dem Pferd ins Ausland verreise, ist das mitversichert?

Über den Rahmen-Pferdehaftpflichtversicherungsvertrag besteht für vorübergehende Auslandsaufenthalte innerhalb Europas für unbegrenzte Zeit Versicherungsschutz, außerhalb Europas für maximal fünf Jahre.

 

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Kann ich mit meinem Pferd an Veranstaltungen teilnehmen?

Die Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen ist mitversichert, wenn es sich nicht um Rennveranstaltungen bzw. Wettrennen handelt.

 

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Ist das Fremdreiterrisiko mitversichert?

Das Fremdreiterrisiko ist eingeschlossen, d.h. wenn fremde Personen das Pferd gelegentlich reiten. Eine Reitbeteiligung ( wenn eine Person sich finanziell am Pferd beteiligt), kann mitversichert werden, die Person muss aber in der Anmeldung zum Pferde-Haftpflichtversicherungsvertrag namentlich genannt werden.

Bei einem Reitfehler könnte aber auch der Reiter selbst haftbar gemacht werden. Dieser müsste prüfen, ob im Rahmen seiner Privathaftpflichtversicherung das so genannte Fremdreiterrisiko eingeschlossen ist. Als Pferdebesitzer ist das Fremdreiterrisiko ohne Belangen, da das eigene Pferd geritten wird. Für den Fall, dass der Reiter durch einen Reitfehler zu Schaden kommt, empfehlen wir ergänzend den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.  

 

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Darf ich das Pferd auch ohne Sattel und Gebiss reiten?

Reiten mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung sowie das Reiten ohne Sattel ist über den Rahmenvertrag mitversichert.

 

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Sind Deckschäden mitversichert?

Schäden aus einem ungewollten Deckakt sind über den Rahmen-Pferdehaftpflichtversicherungsvertrag mitversichert.

 

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Sind Kutschpferde über den Rahmenvertrag versicherbar?

Gewerbliche und private Kutschfahrten sind über den Rahmenvertrag nicht mitversichert.

 

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Kann ich mein Pferd bei Veranstaltungen zur Verfügung stellen?

Wenn Sie Ihr Pferd zu Veranstaltungen oder Vereinszwecken zur Verfügung stellen, ist dies über den Rahmenvertrag nicht mitversichert, hierfür gibt es eine Veranstaltungs- oder Vereinshaftpflichtversicherung.

 

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Ist das Pferd auch versichert, wenn ich Reitunterricht erteile?

Wenn Sie mit Ihrem Pferd Reitunterricht erteilen, ist dies über den Rahmen-Pferdehaftpflichtpflichtversicherungsvertrag nicht abgedeckt.

 

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Ist ein zweites Pferd automatisch mitversichert?

Sämtliche Pferde, die sich in Ihrem Besitz befinden, müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.

 

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Wie lange sind Fohlen mitversichert?

Fohlen sind ab Geburt bis zu einem Jahr beitragsfrei mitversichert, allerdings nur, wenn Sie im Besitz der angemeldeten Person sind und sich beim Muttertier befinden.

 

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Wie werden allgemeine Änderungen zum Rahmenvertrag mitgeteilt?

Bei Veränderungen in den Rahmenverträgen erhalten die Gruppenversicherten Nachricht – bei positiven Veränderungen durch die Beilage der BdV Mitgliederservice GmbH zur BdV-INFO, bei nachteiligen Veränderungen durch individuelle Mitteilungen.

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Wann kann eine Abmeldung vom Rahmenvertrag erfolgen?

Die Anmeldung zum Rahmenvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen jeweils zum 01.01. oder 01.07. eines jeden Jahres aufgelöst werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, verlängert sich der Versicherungsschutz um einen weiteren Abrechnungszeitraum. Endet die Mitgliedschaft der anmeldenden Person, so erlischt mit Ablauf der bezahlten Periode auch der Versicherungsschutz für alle angemeldeten Personen.

 

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Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen?

Susanne Westphal

Wenn Sie Fragen zu diesem Rahmenvertrag haben, bin ich Ihr Ansprechpartner und helfe Ihnen gern weiter.

Schicken Sie mir unter Angabe Ihrer Mitglieds- nummer einfach eine E-Mail.

AKTUELL

Die BdV Mitgliederservice GmbH stellt ein!

Wir suchen zum 1. April 2012 einen neuen Kollegen/eine neue Kollegin, der/die uns in Vollzeit in der Verwaltung der Rahmenverträge unterstützt.

Wenn Sie ein Herz für den Verbraucherschutz haben und Freude am Umgang mit Kunden haben, dann schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 28. Februar 2012 per E-Mail oder auf dem Postweg an Anja Hardekopf.

Service-Hotline

04193 - 754 897


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