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Pferdehaftpflichtversicherung – Allgemein Wichtiges

Pferdehalter haften nach dem Gesetz für alle Schäden, die ihr Tier anderen zufügt. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher sehr wichtig.

Die Haltung der Pferde stellt bereits eine Gefahr dar, sodass Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden für Schäden haften.

Das Pferd kann aus Versehen andere Menschen oder Tiere schädigen, oftmals sogar den Reiter selbst. Die Pferdehaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Dritten durch das Pferd zugefügt werden. Hierzu gehören Raufereien mit anderen Pferden, wobei die Tierarztkosten für das andere Pferd übernommen werden. Wird ein Verkehrsunfall durch das Pferd verursacht und es kommt zu Personenschäden, sind die Kosten der ärztlichen Versorgung sehr hoch und können im schlimmsten Fall sogar zum finanziellen Ruin führen, wenn der Geschädigte berufsunfähig wird. 

Fremdreiter und Reitbeteiligungen sind beitragsfrei mitversichert. Eine Reitbeteiligung sollte jedoch in der Versicherungsbestätigung mit Namen und Geburtsdatum genannt werden. 

Mietsachschäden, wie zum Beispiel an gemieteten Boxen oder an Weidezäunen sind ebenfalls mitversichert.

Wenn fremde Pferde gehütet werden und dies nicht gewerbsmäßig geschieht, reicht eine Privathaftpflichtversicherung aus.

 

 

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Susanne Westphal

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