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Häufig gestellte Fragen - FAQ Haftpflicht Oeltank

 

Wann sollte man eine Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließen?

Wer einen Heizöltank unterhält, der sich im Erdreich (unterirdisch) und sich in einem Trinkwassereinzugsgebiet oder in der Nähe eines Gewässers befindet, sollte auf jeden Fall eine Öltankhaftpflichtversicherung abschließen.

Befindet sich der Öltank im Keller, spricht man von einem oberirdisch liegenden Heizöltank, hier kann es zum Aus- oder Überlaufen beim Befüllen des Tanks führen, was zur Folge hat, dass Sie als Eigentümer erst einmal für die Schäden haften müssen.

Sofern Sie sich zum Rahmen-Privathaftpflichtversicherungsvertrag angemeldet haben, ist ein oberirdisch liegender Öltank (im Keller), der sich im selbst bewohnten Reihenhaus, Ein- oder Zweifamilienhaus befindet, mit einem Gesamtfassungsvermögen bis zu 5.000 Litern automatisch mitversichert.

 

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Wie hoch sollte die Versicherungssumme gewählt werden?

Die Versicherungssummen von Haftpflichtversicherungen sind vorgegeben. Zu unserem Rahmen-Öltankhaftpflichtversicherungsvertrag sind zwei Versicherungssummen möglich: 3 und 5 Mio. Euro. Eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro sollte vereinbart werden.

 

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Kann ich mich auch ohne Einschluss einer Selbstbeteiligung zum Rahmenvertrag anmelden?

Ja, eine Anmeldung zum Rahmenvertrag kann auch ohne Selbstbeteiligung beantragt werden.

Der Vorteil einer Selbstbeteiligung ist, dass die Beiträge geringer sind. Soweit eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, haben Sie von jeder Schadenersatzleistung die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung zu tragen. Für Schäden, die innerhalb dieser Summe liegen, besteht kein Versicherungsschutz.

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Was ist der Unterschied zwischen Fassungsvermögen und Füllmenge?

Das Fassungsvermögen sagt aus, wie viel Liter Öl der Tank aufnehmen kann. Die Füllmenge hingegen, wie viel Liter Öl sich tatsächlich im Tank befinden. Bei einer Anmeldung muss immer das Gesamtfassungsvermögen angegeben werden, auch wenn der Tank nicht komplett befüllt ist.

 

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Wie oft muss der Öltank gewartet werden?

Oberirdische Öltanks sollten regelmäßig gewartet werden. Diese Wartung kann durch Ihren Heizöllieferanten erfolgen. Hier gibt es aber keine genauen Vorschriften.
Bei unterirdischen Öltanks muss alle fünf Jahre eine Revision durchgeführt werden. Diese Überprüfung kann aber nur durch den TÜV oder die DEKRA vorgenommen werden.

 

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Wie werden allgemeine Änderungen zum Rahmenvertrag mitgeteilt?

Bei Veränderungen in den Rahmenverträgen erhalten die Gruppenversicherten Nachricht – bei positiven Veränderungen durch die Beilage der BdV Mitgliederservice GmbH zur BdV-INFO, bei nachteiligen Veränderungen durch individuelle Mitteilungen.

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Wann kann eine Abmeldung vom Rahmenvertrag erfolgen?

Abmeldungen durch das Mitglied sind halbjährlich bis zu zwei Wochen vor jeder Hauptfälligkeit zum Januar oder Juli möglich. Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn keine Abmeldung erfolgt. Eine Abmeldung zum Rahmenvertrag durch die BdV Mitgliederservice GmbH erfolgt mit einer Frist von drei Monaten zum 1.1. eines jeden Jahres (kürzere Abmeldefristen können nach einer Schadenregulierung oder Gefahrerhöhung angewendet werden).

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Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen?

Susanne Westphal

Wenn Sie Fragen zu diesem Rahmenvertrag haben, bin ich Ihr Ansprechpartner und helfe Ihnen gern weiter.

Schicken Sie mir unter Angabe Ihrer Mitglieds- nummer einfach eine E-Mail.

Service-Hotline

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