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Öltankhaftpflichtversicherung – Allgemein Wichtiges

Eigentümer von Heizöltanks sollten eine Öltank-/Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen.

Wenn Heizöl ins Erdreich oder Grundwasser sickert, lasten auf dem Besitzer der Öltankanlage hohe Schadenersatzansprüche wegen Umweltverschmutzung. Wenige Tropfen Öl können Unmengen von Grundwasser vereuchen. Die Haftung ist laut Wasserhaushaltsgesetz unbegrenzt und zwar unabhängig davon, ob eigenes Verschulden, technisches Versagen, fehlerhaftes Befüllen des Tanks oder eine Bodensenkung die Schadenursache ist.

Es werden Kosten für die Entfernung und Beseitigung verunreinigter Erde, die Aufbereitung der verseuchten Flächen sowie Gutachterkosten übernommen. Bei der Beseitigung des verseuchten Erdreiches handelt es sich um Sondermüll der aufwendig entsorgt werden muss. Die Reinigung und Entsorgung kann mehrere tausend Euro kosten.

Die Öltankhaftpflichtversicherung kann für ober- und unterirdische Öltanks beantragt werden.

Oberirdische Tanks sollten regelmäßig gewartet werden. Die Wartung kann durch den Heizöllieferanten erfolgen. Bei unterirdischen Tanks muss alle fünf Jahre eine Revision durch den TÜV oder die DEKRA durchgeführt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht schon Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung. Beim Rahmenvertrag ist beispielsweise ein oberirdischer Öltank (im Keller) bis maximal 5000 Liter Fassungsvermögen bereits beitragsfrei mitversichert.

 

 

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Susanne Westphal

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