Vorteile/Besonderheiten
- Der Bund der Versicherten kann als „Ombudsmann“ bei Leistungsfällen beratend in die Leistungsprüfung einbezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte zu diesem Zeitpunkt BdV-Mitglied ist. Es genügt auch, wenn die Voraussetzungen zur Mitversicherung einer anderen Person vorliegen.
- Über die Elektronikversicherungen gilt für alle während des laufenden Versicherungsjahres vorgenommenen Anlagenerweiterungen eine Vorsorgesumme in Höhe von 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme.
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten sind auf erstes Risiko sind bis zu 10.000 Euro mitversichert.
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich sind bis zu 10.000 Euro mitversichert.
- Bewegungs- und Schutzkosten sind auf erstes Risiko bis zu 10.000 Euro mitversichert.
- Für die Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums und Luftfracht gilt eine Entschädigungsgrenze von maximal 10.000 Euro.
- Feuerlöschkosten sind bis zu 10.000 Euro mitversichert.
- Kosten für die De- und Remontage, die auf Grund eines Gebäudeschadens notwendig wird, sind bis zu 7.500 Euro mitversichert.
- Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden sind bis zu einer Höhe von maximal 7.500 Euro mitversichert, wenn diese in Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der Photovoltaikanlage entstanden sind.
- Schadensuchkosten sind bis zu 7.500 Euro mitversichert.
- Kurzfristige Preissteigerungen zwischen Schadentag und Auslieferung des Ersatzes sind bis zu 30 % mitversichert.
- Der Ertragsausfall wird in den Monaten April bis September mit 2,50 Euro je kWp und Tag und in den Monaten Oktober bis März mit 1,75 Euro je kWp und Tag erstattet.
- Die maximale Haftzeit für die Unterbrechung beträgt 12 Monate.
- Ein sofortiger Reparaturbeginn ist möglich, wenn der Schaden 5.000 Euro nicht übersteigt.
- Eine Montageversicherung ist beitragsfrei mitversichert. Die Entschädigungsgrenze beträgt maximal 3.000 Euro.
- Über die Haftpflichtversicherung sind Schäden, die mit dem Betrieb der Anlage zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers entstehen, mitversichert.
- Versicherungsschutz besteht als Bauherr bei Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten zur Photovoltaikanlage.
- Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser sind mitversichert.

