Photovoltaikanlagenversicherung - Allgemein Wichtiges
Sie haben auf dem Dach Ihres Hauses eine Photovoltaikanlage installiert? Dann sollten Sie diese auch versichern. Zwar besteht die Möglichkeit, die Anlage unter bestimmten Voraussetzung in die Wohngebäudeversicherung zu integrieren. Doch würde hierbei höchstens Versicherungsschutz gegen die Folgen der Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel bestehen.
Um aber auch Risiken wie Schäden durch Marderbiss, Diebstahl oder Vandalismus an der Photovoltaikanlage abzusichern, bedarf es eines gesonderten Versicherungsschutzes. Diesen bietet dieser Rahmenvertrag in Form einer Elektronikversicherung, die zum Neuwert entschädigt.
Darüber hinaus kann ein Ertragsausfall entstehen, wenn die Photovoltaikanlage außer Betrieb ist und somit kein Strom mehr an den Netzbetreiber verkauft werden kann. Um dieses Risiko auszugleichen, ist eine Ertragsausfallversicherung bei der Elektronikversicherung mit enthalten.
Bereits ab dem Moment, in dem die Teile der Photovoltaikanlage vor Ort sind und installiert werden sollen, können Gefahren entstehen, beispielsweise der Diebstahl von Modulen. Hier hilft die Montageversicherung weiter.
Zudem sollten Sie beachten: Wer Strom in der öffentliche Netz einspeist, gilt als Unternehmer. Eine "Betreiber-Haftpflichtversicherung" ist daher unerlässlich, denn sie deckt Schäden ab, die mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Einspeisung von elektrischen Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers im Zusammenhang stehen.
Die Elektronikversicherung inklusive der Ertragsausfallversicherung, die Montageversicherung und die Betreiber-Haftpflichtversicherung sind feste Bestandteile unseres Rahmenvertrages.

