Vorteile/Besonderheiten
BdV-Sonderleistungen
Abweichend von oder zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen gelten folgende Sonderregelungen:
Hilfe im BU-Leistungsfall: Bei Erteilung einer Vollmacht können Sie den BdV in die Leistungsprüfung und -abwicklung einbeziehen. Der BdV vertritt dann Ihre Interessen gegenüber der HL.
Die HL übernimmt die Kosten bis zu 767 Euro. Bei Ablehnung des Leistungsantrages wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist der Betrag auf 125 Euro begrenzt. Der BdV verzichtet auf die darüber hinausgehenden Kosten, solange die Voraussetzungen der BdV-Mitgliedschaft erfüllt sind.
Wiedereingliederungshilfe: Die Wiedereingliederungshilfe zur BUZ wird für zehn Monate (statt vier Monate) gezahlt. Die Leistung ist nicht auf 8.000 Euro begrenzt.
Übergangshilfe: Zur BUZ erhalten Sie die Leistungen in Höhe von zwölf Monatsrenten (statt sechs Monatsrenten). Eine Begrenzung auf 12.000 Euro erfolgt nicht.
Soforthilfe: Wenn der Versicherte in Folge eines Unfalls berufsunfähig wird, zahlt die HL zur BUZ eine Soforthilfe in Höhe von zwölf Monatsrenten (statt drei Monatsrenten). Bei den Tarifen KT2 KR und KT2 KR-Plus erhöht sich die Leistung auf 24 Monatsrenten.
Ratenzahlungszuschläge: Der Zuschlag bei Ratenzahlung weicht positiv von den Bedingungen ab. Er beträgt für halbjährige Zahlungsweise 1,5%, für vierteljährige 2% und für monatliche Raten 2,5%. Dies gilt für die Tarife KT1, KT1 BR (Plus), KT2, KT2 KR (Plus) und KT3.
Weitere Vorteile
Dynamik: Sie können auf die dynamische Erhöhung alle zwei Jahre verzichten, allerdings nicht zweimal hintereinander.
Späte Meldung im Versicherungsfall: Zur BUZ leistet die HL maximal für drei Jahre rückwirkend, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeit verspätet melden.
Rücktrittsrecht: Die HL kann zur BUZ maximal fünf Jahre nach Antragstellung vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie Ihre so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht (falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen) verletzt haben.
Verzicht auf § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes: Die HL verzichtet darauf, den Vertrag zu kündigen oder anzupassen, wenn Sie Ihre Pflicht, Gesundheitsprobleme anzugeben, schuldlos verletzt haben.
Weltweiter Versicherungsschutz
Sofortgutschrift: Die Überschussanteile werden als Sofortgutschrift mit dem Tarifbeitrag verrechnet. Dadurch ergibt sich der jeweils zu zahlende Beitrag. Der Zahlbeitrag ist für die gesamte Laufzeit nicht garantiert und kann im Extremfall bis zum Tarifbeitrag ansteigen. Dafür sind aber die versicherten Leistungen garantiert.
Günstiger Nichtraucher-Tarif: Nichtraucher ist, wer in den vergangenen zwölf Monaten vor Vertragsschluss weder Zigaretten, Zigarren, noch Pfeife oder sonstigen Tabak geraucht hat.
Erhöhung des Versicherungsschutzes: Zur BUZ können Sie im Rahmen der Nachversicherungsgarantie nach folgenden Ereignissen die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen:
- erfolgreicher Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung (einschließlich Promotion und Meisterprüfung),
- Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit in einem Kammerberuf oder einem IHK-zertifizierten Ausbildungsberuf (frühestens nach zwei Jahren Selbständigkeit),
- erstmaliges Überschreiten der Jahresbeitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Selbständigen und Handwerkern,
- Heirat,
- Geburt oder Adoption eines Kindes,
- beruflich bedingte Einkommenserhöhung von min. 10%,
- Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie.
Unabhängig von den konkret genannten Ereignissen kann die Versicherung alle fünf Jahre zum Versicherungsstichtag mit einer Frist von zwei Monaten erhöht werden (max. 3.000 Euro jährlich für jede Erhöhung; nicht möglich, wenn ein Zuschlag oder ein Ausschluss vereinbart ist).
Verlängerungsoption: Eine bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossene Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Tarif Comfort-BUZ Plus) kann ohne Gesundheitsprüfung einmalig verlängert werden. Die Option gilt in den ersten 5 Jahren für
- junge Personen bis 30 Jahren,
- eine versicherte Berufsunfähigkeitsrente bis 1.000 Euro monatlich,
- eine abgeschlossene Vertragsdauer bis mindestens zum 60. Lebensjahr,
- einer Risikolebensversicherung von maximal 12.500 Euro,
- Versicherte, die bei Ausübung der Option nicht berufs- oder erwerbsunfähig oder pflegebedürftig sind und für
- Berufe, für die keine Endalterbeschränkung besteht.
Optionen bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten
- Beitragsfreistellung mit Wiederherstellungsgarantie:
Nach einer Beitragsfreistellung können Sie innerhalb von zwölf Monaten die Wiederherstellung der Versicherung ohne Gesundheitsprüfung verlangen.
- Zinslose Stundung:
Anstelle der Beitragsfreistellung können Sie bei Arbeitslosigkeit einmalig während der Vertragsdauer eine zinslose Stundung für die Dauer von bis zu sechs Monaten beantragen. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem Elterngeld bezogen wird. Voraussetzung ist, dass die Beiträge für mindestens drei Jahre gezahlt worden sind.

