Häufig gestellte Fragen - FAQ Berufsunfähigkeit HL
- Ist die Vereinbarung von Ratenzahlung möglich?
- In welcher Höhe sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?
- Wie hoch kann die Berufsunfähigkeitsrente maximal gewählt werden?
- Ist über den Kollektivvertrag des Bundes der Versicherten mit der Hannoverschen Leben der Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung möglich?
- Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll?
- Ab welchem Alter kann der Abschluss der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung frühestens getätigt werden?
- Bis zu welchem Endalter sollte der Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit vereinbart werden?
- Wie unterscheiden sich die Tarife Comfort-BUZ und Comfort-BUZ Plus?
- Was bedeutet der Verzicht auf die abstrakte Verweisung?
- Was bedeuten die rückwirkenden Leistungen?
- Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?
- Wie unterscheiden sich der BdV-Sondertarif und der Normaltarif?
- Wie erfolgt eine Angebotserstellung? Wie kann man einen individuellen Beitrag erfahren?
- Worin besteht der Unterschied zwischen Zahl- und Tarifbeitrag?
- Welche Krankheiten müssen bei der Antragstellung angeben werden?
- Kann die Berufsunfähigkeitsrente zu einem späteren Zeitpunkt erhöht werden?
- Müssen Änderungen der Berufstätigkeit während der Vertragsdauer angezeigt werden?
- Was passiert bei einem längerfristigen Auslandsaufenthalt?
- Wird die Berufsunfähigkeitsrente besteuert?
- Ist der Einschluss einer Dynamik sinnvoll?
- Ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung über den Kollektivvertrag möglich?
- Wie wirkt sich eine Kündigung der Mitgliedschaft im Bund der Versicherten auf eine über den Kollektivvertrag abgeschlossene Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aus?
- Wird zwischen Rauchern und Nichtrauchern unterschieden?
- Was passiert, wenn ein Nichtraucher später Raucher wird?
In diesem Bereich beantworten wir Ihnen Fragen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen Leben.
Ist die Vereinbarung von Ratenzahlung möglich?
Ja, das ist möglich. Sie können sich für die halbjährliche Zahlung, die vierteljährliche Zahlung und die monatliche Zahlung entscheiden. Die Ratenzahlungszuschläge betragen dann 1,5 % (halbjährlich), 2,0 % (vierteljährlich) und 2,5 % (monatlich).
Da Ratenzahlung nichts anderes als eine Form der Kreditgewährung ist, interessieren Sie sich sicherlich auch für den Effektivzins. Dieser beträgt 6,18 % (halbjährlich), 5,45 % (vierteljährlich) und 5,56 % (monatlich).
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In welcher Höhe sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?
Zur Berechnung der Versorgungslücke müssen u. a. die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Diese werden allerdings häufig überschätzt. Seit 2001 hat es hier erhebliche negative Änderungen gegeben. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
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Wie hoch kann die Berufsunfähigkeitsrente maximal gewählt werden?
Generell darf über den Rahmenvertrag der BdV Verwaltungs GmbH mit der Hannoverschen Leben die Jahres-Berufsunfähigkeitsrente 60 % des durchschnittlichen Brutto-Einkommens der letzten drei Jahre nicht überschreiten. Unabhängig vom Einkommen können Schüler eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von maximal 750 Euro vereinbaren. Studenten, Auszubildende sowie Hausfrauen und Hausmänner können sich im Monat maximal in Höhe von 1.000 Euro gegen Berufsunfähigkeit versichern.
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Ist über den Kollektivvertrag des Bundes der Versicherten mit der Hannoverschen Leben der Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung möglich?
Nein, der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist über den BdV nur in Kombination mit einer Risikolebensversicherung möglich. Die Mindestversicherungssumme zur Risikolebensversicherung beträgt eine Jahres-Berufsunfähigkeitsrente. Bei einer gewünschten Jahres-Berufsunfähigkeitsrente von z. B. 12.000 Euro muss die Versicherungssumme für den Todesfall mindestens 12.000 Euro betragen.
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Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll?
Die Risikolebensversicherung dient der Absicherung von Hinterbliebenen. Somit ist die Risikolebensversicherung für Personen ohne Partner oder ohne Kinder, z. B. für Schüler, Auszubildende usw., uninteressant. Dennoch erscheint die Vereinbarung einer geringen Summe zur Deckung der Beerdigungskosten vor folgendem Hintergrund sinnvoll:
Aus versicherungsmathematisch-statistischen Gründen weist das Angebot der Kombination Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in der Regel einen günstigeren Beitrag aus als eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung. Personen, welche eine alleinige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, nehmen diese öfter und schneller in Anspruch als Personen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen haben. Wir raten daher zum Abschluss der Kombination, da somit in den meisten Fällen geringere Beiträge zu zahlen sind und der Schutz der Risikolebensversicherung sozusagen kostenlos erhalten ist.
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Ab welchem Alter kann der Abschluss der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung frühestens getätigt werden?
Der Abschluss der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist ab dem 15. Lebensjahr möglich und sollte bereits in diesen jungen Jahren getätigt werden, da schon kleinere Leiden zur Ablehnung des Antrages führen können.
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Bis zu welchem Endalter sollte der Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit vereinbart werden?
Sie sollten sich bis zu Ihrem individuellen Renteneintritt versichern. Die Vertragslaufzeit kann maximal bis zum 67. Lebensjahr vereinbart werden.
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Wie unterscheiden sich die Tarife Comfort-BUZ und Comfort-BUZ Plus?
Die Produkte Comfort-BUZ und Comfort-BUZ Plus unterscheiden sich hinsichtlich der zu Grunde liegenden Bedingungen zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, sowie im Beitragsniveau. Die wesentlichen Unterschiede des Tarifs Comfort-BUZ Plus sind:%u2028
- Vollständiger Verzicht auf die abstrakte Verweisung
- Prognosezeitraum 6 Monate (statt 3 Jahre)
- Rückwirkende Leistung
Was bedeutet der Verzicht auf die abstrakte Verweisung?
Die Hannoversche Leben darf die versicherte Person nicht auf eine andere Tätigkeit, die ihrer Lebensstellung, Erfahrung und Ausbildung entspricht, verweisen. Die Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage ist, dem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen.
Bei dem Tarif Comfort-BUZ Plus wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Bei dem Tarif Comfort-BUZ ist dagegen die Verweisung auf einen vergleichbaren Beruf möglich.
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Was bedeuten die rückwirkenden Leistungen?
Ist der Versicherte sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig, leistet die Hannoversche Leben bei dem Tarif Comfort-BUZ Plus trotz einer fehlenden Prognose die Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.
Bei dem Tarif Comfort-BUZ hat der Versicherte nach einer 6-monatigen Berufsunfähigkeit erst mit Beginn des siebten Monats einen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente, sofern nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keine Prognose über die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit abgegeben werden konnte.
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Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?
Hier ist zwischen den Tarifen Comfort-BUZ und Comfort-BUZ Plus zu differenzieren.
Comfort-BUZ:
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens drei Jahre außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Eine der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit darf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern und auch hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinken.
Eine Verweisung auf die genannte andere Tätigkeit ist aber ausgeschlossen, wenn
der Versicherte bei Eintritt der Berufsunfähigkeit das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat,
der Versicherte ein Studium an einer staatlich anerkannten Fachhochschule oder Universität erfolgreich abgeschlossen hat und er in den letzten drei Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ein Bruttoeinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat, das jährliche Einkommen in der anderen Tätigkeit 20 % oder mehr unter dem Einkommen im zuletzt ausgeübten Beruf liegen würde,
der Versicherte das 50. Lebensjahr vollendet hat und der zuletzt ausgeübte Beruf mindestens zehn Jahre lang ununterbrochen ausgeübt wurde, und er auch keine andere Tätigkeit tatsächlich ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Hat der Versicherte vor Eintritt der Berufsunfähigkeit zuletzt einen kaufmännischen Beruf mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen ausgeübt, ist eine Verweisung auf einen anderen als einen kaufmännischen Beruf ausgeschlossen, es sei denn, er übt eine andere Tätigkeit tatsächlich aus, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Comfort-BUZ Plus:
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben und er auch keine andere Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Eine der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit darf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern und auch hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinken.
Auf eine abstrakte Verweisung wird verzichtet.
Wie unterscheiden sich der BdV-Sondertarif und der Normaltarif?
Während Sie bei dem Normaltarif über die Laufzeit konstante Beiträge zahlen, steigt die Prämie bei dem BdV-Sondertarif jedes Jahr - entsprechend dem Lebensalter - an. In jedem Jahr der Versicherungsdauer wird ein dem dann gültigen Eintrittsalter entsprechender Beitrag berechnet. Eine Aufstellung über den Prämienverlauf erhalten Sie entweder nach der Online-Berechnung der voraussichtlich zu zahlenden Beiträge oder mit den endgültigen Vertragsunterlagen direkt von der Hannoverschen Leben.
Der BdV-Sondertarif eignet sich insbesondere für folgende Personen:
· Junge Leute, die bereits für geringe Anfangsbeiträge vollen Versicherungsschutz erhalten und
· Interessenten, bei denen sich der Bedarf während der Vertragslaufzeit verringert. Bei einer Reduzierung der Versicherungssummen oder bei einer Kündigung haben Sie nicht zuviel Beitrag gezahlt.
Bei eingeschlossener Berufsunfähigkeitszusatzversicherung unterscheiden sich die Tarife zudem dadurch, dass die Hannoversche Leben im Normaltarif bei Eintritt der Berufsunfähigkeitsversicherung die Beitragszahlung zur Risikolebensversicherung übernimmt und zusätzlich die Berufsunfähigkeitsrente zahlt. Wenn Sie durch einen Unfall berufsunfähig werden, erhalten Sie zusätzlich zur Rente einen Betrag von zwölf Monatsrenten (Soforthilfe). Bei dem BdV-Sondertarif erhalten Sie, wenn Sie erstmals berufsunfähig werden, neben der Berufsunfähigkeitsrente eine zusätzliche Leistung in Höhe von einer Jahresberufsunfähigkeitsrente (Soforthilfe). Wenn Sie durch einen Unfall berufsunfähig werden, erhöht sich die Leistung auf 24 Monatsrenten. Die Beiträge zur Risikolebensversicherung müssen beim BdV-Sondertarif im Leistungsfall weitergezahlt werden.
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Wie erfolgt eine Angebotserstellung? Wie kann man einen individuellen Beitrag erfahren?
Sie können auf Grundlage des Rahmenvertrags auf zwei Wegen eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz bei der Hannoverschen Leben beantragen:
Online:
BdV-Mitglieder mit Internet-Anschluss können über den Mitgliederbereich der BdV-Homepage (www.bdv.info/hl) unter Angabe der Mitgliedsnummer und des Nachnamens auf spezielle BdV-Online-Seiten der Hannoverschen Leben verlinkt werden und ein unverbindliches Angebot von der Hannoverschen Leben erhalten.
Ihre Online-Antragsstellung honoriert die Hannoversche Leben mit einem einmaligen Online-Bonus in Höhe von 20 Euro, der bei Zustandekommen des Versicherungsvertrages vom ersten Beitrag abgezogen wird. Nichtmitglieder des Bundes der Versicherten können mit Hilfe des o. g. Beitragsrechners ebenfalls Ihren individuellen Beitrag erfahren.
Alternative:
Sie können auch ein Formular zur Einholung eines Angebotes ausfüllen und per Post, Fax oder E-Mail an die BdV Mitgliederservice GmbH senden. Die Angebotserstellung erfolgt sodann durch die Hannoversche Leben. Dem Angebot können Sie eine Übersicht über die Beiträge sowie den Antrag inkl. der Bedingungen entnehmen. Die BdV Mitgliederservice GmbH bereitet das Formular auf und leitet es weiter an die Hannoversche Leben.
Sofern für Sie keine Mitgliedschaft im Bund der Versicherten besteht und kein Internet-Anschluss zur Verfügung steht, können Sie sich zur Erstellung eines Angebotes zunächst direkt an die Hannoversche Leben wenden. Sollte das Angebot des Direktgeschäftes von Interesse sein, könnten Sie Mitglied im Bund der Versicherten werden und sich dann ein Angebot zu den Konditionen des Rahmenvertrages unterbreiten lassen.
Worin besteht der Unterschied zwischen Zahl- und Tarifbeitrag?
Die Tarifbeiträge werden so kalkuliert, dass auch bei einem schlechten Risikoverlauf die versicherten Leistungen erbracht werden können. Sterben bzw. werden weniger Versicherte berufsunfähig als angenommen, entstehen Überschüsse aus den Risikoanteilen der Beiträge. Arbeitet die Hannoversche Leben noch kostengünstiger als veranschlagt, entstehen weitere Überschüsse aus den Kostenanteilen der Beiträge. Die Überschussbeteiligung wird auch durch die Art der Kapitalanlagen beeinflusst. Die Überschussanteile werden im Wege einer Sofortgutschrift mit dem Tarifbeitrag verrechnet. Es ergibt sich dadurch der jeweilige Zahlbeitrag. Der Zahlbeitrag ist also nicht für die gesamte Laufzeit garantiert und kann im Extremfall bis zum Tarifbeitrag ansteigen.
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Welche Krankheiten müssen bei der Antragstellung angeben werden?
Die im Antrag gestellten Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß für den nachgefragten Zeitraum beantwortet werden.
Fragen Sie daher bei Ärzten, die Sie in dem genannten Zeitraum behandelt haben, nach, wegen welcher Beschwerden Sie untersucht worden sind. Bedenken Sie aber bitte: Eine extra für den Vertragsabschluss vorgenommene ärztliche Untersuchung befreit den Antragsteller nicht von der Verpflichtung, alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten (wie soll ein Arzt z. B. bei einer „Augenblicks-Untersuchung“ eine Allergie feststellen, die auf jeden Fall als erhebliche Vorerkrankung anzugeben wäre).
Die Hannoversche Leben überprüft die Antworten auf Gesundheitsfragen meistens erst, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist. Dann kann die Krankengeschichte eines jeden Versicherten theoretisch bis zur Geburt zurückverfolgt werden und alle verschwiegenen Vorerkrankungen entdeckt werden. Der Versicherte erhält bei Nichtbeantwortung oder falscher Beantwortung der Gesundheitsfragen möglicherweise keine Leistungen. Außerdem könnte der Versicherungsvertrag gekündigt werden, sodass für die versicherte Person fortan kein Versicherungsschutz besteht. Der Neuabschluss bei einer anderen Gesellschaft dürfte dann problematisch sein.
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Kann die Berufsunfähigkeitsrente zu einem späteren Zeitpunkt erhöht werden?
Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie kann die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Dies ist allerdings nur nach bestimmten Ereignissen möglich:
- erfolgreicher Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung
- Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Selbständi-gen und Handwerkern
- Heirat
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie
- berufliche Veränderungen, die unmittelbar zu Einkommenserhöhungen von mindestens 10 % führen. Die Erhöhung muss innerhalb von sechs Monaten seit Eintritt des Ereignisses beantragt werden.
Sofern ein solches Ereignis nicht vorliegt, kann die Berufsunfähigkeitsrente nur nach dem positiven Ausgang einer erneuten Gesundheitsprüfung erhöht werden.
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Müssen Änderungen der Berufstätigkeit während der Vertragsdauer angezeigt werden?
Nein, Berufswechsel müssen auch nicht angezeigt werden, wenn es sich um die Aufnahme einer gefährlicheren Tätigkeit handelt.
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Was passiert bei einem längerfristigen Auslandsaufenthalt?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Bei Eintritt des Versicherungsfalles kann die Hannoversche Leben jedoch verlangen, dass sich die versicherte Person in Deutschland untersuchen lässt.
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Wird die Berufsunfähigkeitsrente besteuert?
Ja. Die ausgezahlte Rente wird hinsichtlich der Erträge gemäß § 55 EStDV besteuert. Eine Tabelle hinsichtlich der Höhe des Ertragsanteils für das jeweilige Rentenalter sollte in Ihren Bedingungen abgedruckt sein.
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Ist der Einschluss einer Dynamik sinnvoll?
Die Vereinbarung einer Dynamik ist sinnvoll, um das Inflationsrisiko auszugleichen. Dadurch steigt über den Rahmenvertrag mit der Hannoverschen Leben die Versicherungssumme zur Risikolebensversicherung jährlich um drei Prozent an. Die Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich entsprechend, da das Todesfallkapital in einem prozentualen Verhältnis zu dieser steht. Aus der Summenerhöhung resultiert ebenfalls eine Anpassung der Beiträge.
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Ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung über den Kollektivvertrag möglich?
Der Einschluss einer Dienstunfähigkeitsklausel ist nicht möglich. Die Berufsunfähigkeit eines Beamten wird unabhängig von einer etwaigen Dienstunfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinne beurteilt.
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Wie wirkt sich eine Kündigung der Mitgliedschaft im Bund der Versicherten auf eine über den Kollektivvertrag abgeschlossene Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aus?
Der Versicherungsvertrag kann unverändert fortgeführt werden. Der Bund der Versicherten kann bei Eintritt des Versicherungsfalls allerdings nur noch im Rahmen von § 12 der Bedingung zur Berufsunfähigkeitsversicherung in die Leistungsprüfung und -abwicklung einbezogen werden.
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Wird zwischen Rauchern und Nichtrauchern unterschieden?
Es gibt getrennte Raucher- und Nichtrauchertarife. Nichtraucher ist, wer in den letzten 12 Monaten vor Vertragsabschluss weder Zigaretten, Zigarren, noch Pfeife oder sonstigen Tabak unter Feuer konsumiert hat. Dabei gibt es keinen Spielraum für die Unterscheidung zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Als Nichtraucher darf auch nicht gelegentlich z. B. zu Silvester eine Zigarette geraucht werden.
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Was passiert, wenn ein Nichtraucher später Raucher wird?
Grundlage für den Nichtrauchertarif ist die im Antrag von der versicherten Person abgegebene Nichtrauchererklärung. Diese beinhaltet eine Meldepflicht bei Veränderung des Rauchverhaltens. Wird der/die Versicherte nach Vertragsschluss Raucher, ist sie verpflichtet, dies der Hannoverschen Leben anzuzeigen. Der Vertrag wird dann ab dem nächsten Monatsersten nach Zugang der Meldung bei der Hannoverschen Leben in den Tarif mit dem erforderlichen Beitrag für Raucher eingestuft. Bei Unterlassen der Änderungsanzeige wird die Versicherungssumme im Leistungsfall im Verhältnis zu den für Raucher höheren Beiträgen herabgesetzt.
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