Gewässerschadenhaftpflicht

Ein undichter Öltank kann zum Albtraum werden. Für das Grundwasser und für Sie. Deshalb ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (Öltankhaftpflichtversicherung) für alle Hauseigentümer*innen, die einen Öltank nutzen, unentbehrlich. Mit unserer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützen wir Sie vor den finanziellen Risiken eines damit verbundenen Umweltschadens.

Unsere Gruppenversicherung ist leistungsstark und erfüllt die BdV-K.-o.-Kriterien. Diese und weitere allgemeine Informationen zur Gewässerschadenhaftpflichtversicherung finden Sie im Infoblatt des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Hier eine Auswahl einiger Highlights der Gruppenversicherung:

  • Als Deckungssumme können Sie zwischen 5, 10 und 15 Mio. Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden wählen.
  • Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen durch ausgetretenes Öl aus dem versicherten Öltank sind mitversichert, auch wenn kein Gewässerschaden eingetreten ist.

Hinweis: Die Gruppenversicherung zur Privathaftpflichtversicherung beinhaltet bereits den Schutz für einen oberirdischen Öltank bis 6.000 Liter Fassungsvermögen im selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus. Ob und in welchem Umfang ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Sie erforderlich ist, erläutern wir Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an!

Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

Beitragsrechner

Achtung

Beitragsfreie Mitversicherung in der Privathaftpflichtversicherung:

Sofern eine Anmeldung zum Gruppen-Privathaftpflicht-versicherungsvertrag besteht, ist ein Öltank mit einem Tankvolumen von maximal 6.000 Liter bereits beitragsfrei mitversichert. Voraussetzungen ist aber, dass er oberirdisch in einem selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus eingebaut ist.

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Gewässerschadenhaftpflicht

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