Hundehalterhaftpflicht

Ihr Hund beißt den Postboten ins Bein oder rennt unvermittelt auf die Straße und verursacht einen schweren Verkehrsunfall. Selbst wenn Sie bei diesen Vorfällen keine Schuld trifft, haften Sie trotzdem für die Folgen. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für Hundehalter*innen daher unentbehrlich und in einigen Bundesländern und Kommunen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Mit unserer Hundehalterhaftpflichtversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen durch Ihren Vierbeiner verursachte Schäden schützen.


Unsere Gruppenversicherung ist leistungsstark und erfüllt die BdV-K.-o.-Kriterien. Diese sowie weitere allgemeine Informationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung finden Sie im Infoblatt des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Hier eine Auswahl einiger Highlights der Gruppenversicherung:

  • Mit einer Deckungssumme von 15 oder 50 Mio. Euro können Sie sich umfangreich absichern.
  • Durch Ihren Hund verursachte Sachschäden an gemieteten Räumen (auch Möbeln und sonstigem Inventar) sind bis 5 Mio. Euro versichert.
  • Ist ein*e andere*r Hundehalter*in für einen bei Ihnen entstandenen Schaden verantwortlich, kann dafür aber nicht aufkommen, springt Ihre Versicherung ein.
  • Welpen sind in der Obhut des Muttertieres für sechs Monate mitversichert.

 Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

Beitragsrechner

Beitragsrechner zur
Hundehalterhaftpflichtversicherung

* Pflichtfeld

Einstufung der Hunderassen in Gruppen

Beiträge sind gültig seit 01.01.2021

Login zum Mitgliederbereich