Häufige Fragen

Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die BMS und die Gruppenversicherungen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

 
SIE FRAGEN, WIR ANTWORTEN.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Ich erziele keine Bruttojahresmiete für mein Objekt. Was gebe ich an, um den Beitrag zu errechnen?

Haben Sie keine Mieteinnahmen, gilt der ortsübliche Quadratmeterpreis als Maßstab. Den nennt Ihnen die Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Den Quadratmetermietpreis multiplizieren Sie mit der Gesamtwohnfläche des Hauses. Das Ergebnis daraus ist die Netto-Kaltmiete. Nun müssen Sie die Betriebskosten (Müll, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc.) hinzurechnen. Die Summe multiplizieren Sie mit 12, so ergibt sich die Brutto-Jahresmiete. 

 

Benötige ich für ein unbebautes Grundstück eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Auch Eigentümer*innen von unbebauten Grundstücken benötigen diese Versicherung. Die Anmeldung wird zum Mindestbeitrag erfolgen. Bitte vermerken Sie jedoch auf dem Anmeldeformular, dass es sich um ein unbebautes Grundstück handelt. Das Anmeldeformular finden Sie im Mitgliederportal unter Dokumente/Gruppenversicherungen/Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht.

Sofern Sie zur Gruppenversicherung für die Privathaftpflicht angemeldet sind, sind bis zu drei unbebaute Grundstücke mit einer Gesamtgröße von bis zu 2.000 qm beitragsfrei mitversichert. In diesem Falle müssen Sie der BdV Mitgliederservice GmbH die Gesamtgröße sowie die komplette Anschrift bekannt geben. Sollten mehr als drei Grundstücke oder Grundstücke von mehr als 2000 qm vorhanden sein, ist für alle Grundstücke eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig. 

Ich habe eine Eigentumswohnung und bin Teil einer Eigentümergemeinschaft. Kann ich für mein Objekt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen?

Normalerweise wird eine solche Versicherung über die Hausverwaltung für das gesamte Objekt abgeschlossen. Sollte dies nicht gegeben sein, ist auch die Versicherung einer einzelnen Eigentumswohnung über die Gruppenversicherung möglich. 

 

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